Liegt Schwarzabeit vor oder habe ich einen Nachteil?
November 10, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kleine Entrümplungsfirma, aber keinen eigenen Transporter.
Ich kenne einen Haushaltsauflöser mit einem Transporter. der für mich die Fahrten übernimmt.
Wenn er etwas zu transportieren hat helfe ich Ihn kostenlos und wenn ich etwas transportieren muss fahrt er für mich und erstellt mir dafür eine Rechnung. Ich fahre aber auch hier mit, da er keinen Helfer hat. Dafür das ich mit fahre bei seinen und bei meinen Aufträgen kostenlos mit. 2 oder 3 mal ist sein Neffe mitgefahren weil ich nicht konnte. Dafür habe ich den Neffen ab und zu 10 bis 20 Euro gegeben damit er lecker Essen gehen konnte.
Nun hat mein Kollege bald eine Betriebsprüfung, wo bei das Finanzamt wissen möchte wie er seine Arbeit denn alleine schaffen kann. Er möchte dem Finanzamt die Situation schildern und erwähnen das ich immer kostenlos mitgefahren bin. Ich verstehe das als Kollegenhilfe. Habe ich jetzt dadurch einen Nachteil vom Finanzamt. Ich möchte nicht, dass der Verdacht der Schwarzarbeit entsteht.
Guten Abend,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Einschätzung geben.
Wenn Sie gegenseitig Leistungen austauschen (Hilfe gegen Transportleistungen) liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Streng genommen müssten Sie sich also gegenseitig Rechnungen für die jeweiligen Leistungen schreiben, die sich dann wertmäßig zwar aufheben, aber unter dem Strich doch Umsätze darstellen. Gewinnmäßig gleicht sich das aus, weil ja die Einnahmen genauso hoch sind wie die entsprechenden Ausgaben (Sie bekommen eine Transportleistung für z.B. 100 EUR und geben eine Dienstleistung für 100 EUR). Allerdings haben Sie hier dann die entsprechenden Umsätze nicht korrekt in den Umsatzsteuervoranmeldungen erklärt. Auf der anderen Seite haben Sie natürlich auch keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht, weil die Rechnung für die bezogene Leistung ja grundsätzlich auch Umsatzsteuer enthält, die als Vorsteuer abgezogen werden könnte.
Letztendlich kommt es jetzt ein wenig auf den Prüfer an, wie er mit so einer Aussage umgeht und wie glaubhaft das ist. Auch kommt es auf die Häufigkeit an. Wenn Sie das ein paar mal im Jahr so gemacht haben, stellt sich die Situation anders dar, als wenn es mehrfach pro Monat geschieht. Es ist also nicht auszuschließen, dass der Prüfer hier ggfs. Probleme macht bzw. das aufgreift. Die Bezahlung des Neffen wäre auf jeden Fall Schwarzarbeit, weil er im Grunde genommen für Sie als Ersatzperson tätig gewesen ist und dafür mehr oder weniger entlohnt wurde.
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Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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