Geschäftsumwandlung in den Niederlande-Holdingstrukur mit deutscher Beteiligung
Hallo,
zunächst eine kurze Beschreibung der aktuellen Situation:
1) Seit 2017 bin ich nebenberuflich an einer niederländischen Personengesellschaft (V.O.F) mit etwa 10% beteiligt. Diese soll nun liquidiert werden und die Geschäftsanteile sollen in eine neugegründete niederländische Gesellschaft (BV) eingebracht werden.
2) Die neuzugründende operative BV wird eine Holding-Struktur aufweisen. Es gibt 3 Gesellschafter (zwei aus den Niederlanden mit 50% und 33% Beteiligung und ich mit 17% Beteiligung).
Als Holding Gesellschaft möchte ich eine UG an meinem deutschen Wohnsitz mit Musterprotokoll gründen.
3) In die neuzugründende operative niederländische BV sollen alle Geschäftsanteile der VOF als Stammkapital eingebracht werden.
Meine Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Einbringung meiner VOF Geschäftsanteile mit einem geschätzen Wert von weniger als 10 kEUR (ausschließlich IP und Goodwill, aber keine physischen Werte) in meine zu gründende Holding / Einpersonengesellschaft UG sowie im weiteren Verlauf die Einbringung von meiner UG in die operative niederländische BV.
Mir ist bekannt, dass die Mischgründung einer GmbH, d.h. aus Barmitteln und meinen VOF Geschäftsanteilen, für mich eine Möglichkeit darstellt. Die damit verbundenen Formalitäten, vor allem der Sachgründungsbericht für meine VOF Geschäftsanteile, erscheinen mir jedoch zu komplex und kostenintensiv.
Hier nun meine Fragen:
Wenn ich nun eine Holding UG mit Mustprotokoll gründe, kann ich dann:
a) Kann ich die Geschäftsanteile der liquidierten VOF als Kapitalrücklage mittels Einbringungsvertrag in die UG bringen ?
b) Kann ich die Geschäftsanteile dann weiter bei der Gründung der operativen BV in den Niederlanden als Stammkapital einbringen?
c) Wie wird das ganze aus steuerlicher Sicht behandelt?
Vielen Dank für Ihre Zeit und beste Grüße