UG und Co. KG
Januar 27, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten Tag,
wir haben eine UG&Co.KG mein MAnn und ich.
aktuell eine KFZ WErkstatt, eine Gewerbe ist angemeldet. wir leben aktuell von Privatentnahmen.... eine Onso durch Fremdantrag 2018 ( mein Mann), meine Privat Inso läuft seit Dez 21 ( wegen selbstsschuldnerischer Bürgschaft). auch.
ich möchte jetzt freiberuflich in einem Bio Lebensmittel laden arbeiten.
wie kann das aussehen, Vertrag mit der Firma, welcher Art.? ist das legal?
danke für IHre umfangreiche DArstellung mfg
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei einer UG können Sie keine Privatentnahmen tätigen, wenn Sie dort Geld entnehmen, handelt es sich steuerrechtlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, für die die UG Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anmelden und abführen muss, Sie erzielen in der Regel Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wenn Sie Privatentnahmen aus der KG tätigen, ist dies grundsätzlich möglich, dies würde das Ihnen zuzurechnende Kapitalkonto vermindern. Hier wäre jedoch ggf. abzugrenzen, ob Gewinne aus der Mitunternehmerschaft vorliegen, dies wäre in der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung der KG darzustellen.
Eine freiberufliche Mitarbeit in einem Lebensmittelladen erscheint schwer vorstellbar. Eine typische Arbeitstätigkeit in einem Lebensmittelladen ist entweder nichtselbständig (Arbeitslohn) oder Sie erzielen gewerbliche Einkünfte, wenn es selbständig ausgeübt wird. Hier muss darauf geachtet werden, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Unter diesen genannten Voraussetzungen können Sie dies durchführen, den Insolvenzverwalter sollten Sie über alles informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Jöhrensstraße 1, 30559 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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