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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Gründungsform und geschätzte Umsätze für Fragebogen z. st. Erf. bei neuer Betriebsstätte in anderem Bundesland

Guten Tag,

ich führe seit mehreren Jahren eine Einzelunternehmung mit Handelsregistereintragung (freiw. e.K.). Vor kurzer Zeit wurde eine unabh. Betriebsstätte errichtet - welche allerdings im benachbarten Bundesland liegt - und für diese auch eine Gewerbeanmeldung eingereicht. Nun folgte die Aufforderung zur Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung vom FA aus dem benachbarten Bundesland.

Ich hadere hier mit der

(a) korrekten Angabe der Gründungsform (der Fragebogen sieht nur Neugründung, Verlegung oder Übernahme / „sonst. Gründungsfälle“ vor, bei letztgenannten wird aber zwangsläufig vorh. Inhaber verlangt. Ich vermute, es wäre dann eine „Neugründung“ mit der stillen Implikation, dass sich dies nur auf die Betriebsstätte bezieht?

(b) dem folgend sind die Fragensammlungen zu geschätzten Umsätzen und Besteuerungsarten. Das ist für mich ähnlich verwirrend - beziehen sich die Umsatzschätzungen nur auf die Betriebsstätte (in diesem Fall gäbe es überhaupt keine, die BS ist ausschließlich für interne Fertigungslinien) oder werden hier dann wiederum Daten für die komplette Unternehmung eingetragen?

Besten Dank im Voraus.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Vorweg: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist leider absolut standardisiert, so dass einige Fragen/Angaben nicht immer „logisch“ sind. Daus Ausfüllen erfolgt also nach einem vordefiniertem Schema, das aber Besonderheiten nicht vernünftig abbildet.

Sie sollten daher hier „Neugründung“ angeben und dem Finanzamt gesondert (ggfs. per Brief) mitteilen, dass es sich um eine Betriebsstätte handelt.

Zu b) auch hier gilt: der Standardfall ist eine richtige Neugründung und die Fragen nach Umsatz und Gewinn beziehen sich auf die Umsatzsteuer sowie mögliche Festsetzung von Steuervorauszahlungen. Diese wickeln Sie ja aber über Ihr „erstes“ Finanzamt ab. Von daher können Sie hier dann jeweils 0 Euro eintragen und in der oben genannten Mitteilung an das FInanzamt den Sachverhalt etwas klarstellen (z.B. Erläuterung, dass hier keine Umsätze erzielt werden).

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal. Das Portal lässt hier ene Rückfrage zu, so dass Sie ggfs. mehrere Rückfragen bitte in einer stellen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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