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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Muss ein vom Käüfer übernommenes Darlehen vom Verkäufer versteuert werden

Wir verkaufen unsere GbR (Gastronomie). Der Käufer wird 2 Darlehen in Höhe von 94.000€ übernehmen, bzw zurück bezahlen.
Diese werden nicht im Kaufpreis festgelegt sondern als zu übernehmende Verbindlichkeiten.

Zählt die Summe zum Kaupreis und müssen wir diese versteuern?

Also wenn der Kaufpreis festgesetzt ist auf 40.000€ und bestehende Verbindlichkeiten übernommen werden in Höhe von 94.000€ - welcher Betrag wird versteuert?? 40 oder 94K?

Ich wäre sehr dankbar für eine ausführliche Antwort, denn ich habe bisher überall unterschiedliche Antworten bekommen..

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sieals Einzelunternehmer oder Personengesellschaft einen gewerblichen Betrieb veräußern, gilt als Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Als Betriebsvermögen gelten die Aktiva und Passiva, somit werden die im Betriebsvermögen enthaltenenen Schulden dabei berücksichtigt.

Somit sind die Schulden, soweit sie Teil des Betriebsvermögens sind, bereits berücksichtigt und nicht noch zusätzlich als Veräußerungspreis zu erfassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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