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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Übertragung Eigentumswohnung an Kind

Hallo,

ich habe 2017 eine Eigentumswohnung für 150.000 € gekauft, die seitdem meine Tochter bewohnt - im Rahmen eines Mietverhältnisses mit mir. Wir haben auch einen Mietvertrag. Ich würde gerne die Wohnung auf meine Tochter übertragen. Ich beabsichtige die Wohnung ohne Gewinn abzugeben und denke da an eine Schenkung. Da die Wohnung teilfinanziert ist, muss ich natürlich mit der Bank besprechen, ob der Kreditvertrag ggf. übertragbar ist, bzw. meine Tochter in Rechte und Pflichten eintreten kann. Nun bin ich mir über die steuerliche Seite nicht im klaren. Ich habe in den Jahren nach dem Erwerb der Wohnung recht hohe Erhaltungsaufwendungen (ca. 12% des Kaufpreises für den Gebäudeanteil) gehabt und auch steuerlich geltend gemacht. Kann es hier zu >Problemen mit dem Finanzamt kommen? Entstehen neben Grundbucheintrag und Notar ggf. noch weitere (steuerliche) Kosten. Grunderwerbssteuer fällt ja in gerader Verwandtschaftslinie nicht an.

Intention für die Überlegung einer Eigentumsübertragung ist, dass meine Tochter die Wohnung gerne selber inkl. Rechte und Pflichten übernehmen möchte, sofern die damit verbundenen Kosten überschaubar sind. Erbschaftsüberlegungen sind aktuell nicht der Auslöser aber wären dann ja auch geregelt. Mir reichen grundsätzliche Aussagen. Das runterbrechen in absolute Beträge ist zunächst nicht notwendig.

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt ausreichend beschrieben und freue mich über Rückmeldungen.

Viele Grüße
Siegbert

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