Sozialversichertes Beschäftigungsverh. + Nebengewerbe + Minijob?
April 11, 2011 | 35,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
z.Zt. übe ich hauptberuflich eine selbstständige Tatigkeit aus.. ab 1. Juli möchte ich wieder in ein Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungverhältnis gehen:
ca. 1000 - 1200 Euro brutto monatlich
Ich melde mein Hauptgewerbe als Nebengewerbe um: ca. 800 Euro netto im Monat an Rechnungen.
Kann ich zusätzlich zu beiden Einnahmen auch noch einen Mini-Job machen?
Und komme ich ohne weiteres aus meiner privaten Krankenversicherung raus wenn ich wieder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anfange?
Vielen Dank schon mal !!!!
Freundliche Grüße!
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die geplanten Tätigkeiten können Sie selbstverständlich nebeneinander ausüben. Aus der selbständigen Tätigkeit erzielen Sie entweder gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte. Als Arbeitnehmer erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Minijob ist sozialversicherungsabgaben- und steuerfrei, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt durchschnittlich im Jahr 400 Euro nicht übersteigt. Dies entsprichst einem Jahresbetrag von 4.800 €.
Grundsätzlich sind Sie als hauptberuflich abhängig beschäftigter in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Nebenberuflich erzieltes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit kann jedoch ebenfalls beitragspflichtig sein. Für Selbstständige ist die Rückkehr insebsondere dann möglich, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis aufnehmen, das mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze einhergeht, was in Ihrem Fall zutrifft.
Eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist für ältere Versicherte schon möglich, allerdings ist sie seit dem Gesundheitsreformgesetz von 2007 eingeschränkt. Eine Voraussetzung zum Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ist, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbsleben mindestens 90% dieser Zeit Mitglied bei einer solchen Krankenversicherung war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass Arbeitnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der Privaten Krankenversicherung profitieren, aber im Alter in die wesentlich günstigere Gesetzliche Krankenverischerung zurückwechseln.
Zu diesem Thema sind folglich genauere Angaben notwendig. Sie sollten die bestehend Situation mit der gesetzlichen Krankenkasse besprechen, zu der Sie zukehren wollen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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