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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Privatwagennutzung für Kundenbesuche

Ich arbeite als Vertriebsingenieur im Außendienst. Da ich ca. 200km von unserer Firmenniederlassung entfernt wohne, besitze ich ein HomeOffice.

Für Kundenbesuche nutze ich meinen Privatwagen. Aus diesem Grund werde ich in meiner Einkommenssteuererklärung pro gefahrenem Kilometer zum Kunden 0,30 Euro ansetzen. Korrekt?

Da ich pro Monat max. zwei- bis dreimal zu unserer Niederlassung fahre, würde es mich interessieren, wie ich mit diesen gefahrenen Kilometern umzugehen habe?

Zudem werde ich mich vielleicht zukünftig für einen Firmenwagen entscheiden. Unabhängig ob ich mit 1% versteuere oder ein Fahrtenbuch führe, wieviele Bürofahrten pro Jahr sind erlaubt?

Vielen Dank.

Matthias Wander

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Fahrten zu den Kunden mit Ihrem Privatwagen sind beruflich bedingte Dienstreisen, die Sie mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (hin und zurück) als Werbungskosten absetzen können.

Bei den Fahrten zur Firmenniederlassung handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Es ist nicht erforderlich, dass die Arbeitsstätte täglich aufgesucht wird. Diese Fahrten werden im Rahmen der Entfernungspauschale berücksichtigt (Entfernungskilometer).

Sofern Ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, ist die private Nutzung nach der 1%-Methode oder anhand eines Fahrtenbuchs zu ermitteln. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die in unbegrenzter Anzahl erfolgen können, ist bei der 1% Methode pro Monat zusätzlich ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,03 % vom Bruttolistenneupreis des PKW multipliziert mit der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft Sie die Arbeitsstätte aufsuchen (BMF vom 23.10.2008). Der BFH hat in einem Urteil am 04.04.2008 (VI R 85/04, BStBl 2008 II S. 887) entschieden, dass für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen nur einmal wöchentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, eine Einzelbewertung der Fahrten zu erfolgen hat, die Finanzverwaltung wendet das Urteil jedoch nicht an (BMF vom 23.10.2008).

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Matthias Wander