Anerkennung von Tankbelegen bei Reisekostenabrechnung
Februar 6, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Sehr geehrte Dame oder Herr,
ein Mitarbeiter möchte für eine betriebliche Auswärtstätigkeit seine Tankquittungen für den privaten PKW, mit der er die Auswärtstätigketi durchgeführt hat, abrechnen.
Können diese Tankquittungen anerkannt werden oder kann nur die Kilometerpauschale abgerechnet werden, da nicht wirklich nachprüfbar ist, ob das abgechnete Benzin nur für die Auswärtstätigkeit gebraucht wurde.
Falls nicht, hätte ich noch eine zusätzliche Frage. Könnten die Tankquittungen vielleicht in dem Falle in der Reisekostenabrechung erstattet werden, wenn ihre Summe niedriger ist als es die Kilometerpauschale wäre
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
MB
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Die Benzinkosten aus den Tankquittungen können nicht als Reisekosten erstattet werden.
Als Arbeitgeber können Sie entweder:
- Die von Ihnen genannten Pauschalen steuerfrei erstatten
- Alternativ könnte ein Einzelnachweis geführt werden, in dem der Arbeitnehmer di e Gesamtkosten des privaten Fahrzeugs und die Gesamtjahresfahrleistung ermittelt, daraus die Kosten pro km errechnet und diesen dann auf die betrieblich gefahrenen km anwendet. Hierfür muss aber ein repräsentativer Zeitraum von 12 Monaten zur Ermittlung der Gesamtkosten herangezogen werden. Die Berechnungsgrundlagen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Eine tatsächliche Auszahlung scheidet in jedem Fall aus.
Mit freundlichen Grüßen
StB Patrick Färber
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