Doppelte Haushaltsführung als Selbstständige
Januar 6, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständige Grafik-Designerin und habe ein kleines Designbüro
in Hannover. Durch Kunden wie die "Stadt Hannover" oder auch "Hannover Marketing"
bin ich beruflich an diese Stadt gebunden. Privat bin ich nach Berlin gezogen
und habe auch beruflich erste Kontakte zu Firmen knüpfen können und bereits
ein/zwei Aufträge erhalten. Noch bin ich in Hannover gemeldet, wohne zusammen mit einer Untermieterin in einer 62 qm Wohnung und arbeite immer von Mo-Do in
einem Gemeinschaftsbüro. Am Freitag arbeite ich von meiner Berliner Wohnung aus,
von der ich auch Hauptmieterin bin (55 qm) und die ich mir mit einer weiteren
Untermieterin teile.
Was kann ich als Selbstständige wie am geschicktesten absetzten?
Macht es Sinn mich umzumelden, obwohl die Wgh in Berlin etwas kleiner ist?
Können die Fahrten von Wohnort A nach B auch abgesetzt werden?
Würde ich einen weiteren Arbeitsplatz in Berlin anmieten, könnte ich auch
diesen mit angeben?
Lieben Dank für Ihre Antwort!
Liebe Grüße,
R. H.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen.
Die Anmietung eines weiteren Büros in Berlin führt zu weiteren Betriebsausgaben, die in voller Höhe steuerlich absetzbar sind.
Die Kosten der doppelten Haushaltsführung sind nach dem Gesetzeswortlaut nicht anzusetzen, allerdings bestimmen die Richtlinien zur Einkommensteuer in R 4.12 Abs. 3 das die Regelungen in den LStR entsprechend anzuwenden sind.
Damit können Sie die Aufwendungen für die Wohnung an Ihrem Zweitwohnsitz Hannover dann steuerlich geltend machen, wenn Sie nachweisen, daß Ihr Lebensmittelpunkt in Berlin liegt und Sie die Wohnung in Hannover nur aus betrieblichen Gründen unterhalten. Die Anmeldung der Wohnung in Berlin als Erstwohnsitz ist dabei sicherlich ein Indiz für den Lebensmittelpunkt.
Sie können die Fahrten zwischen den Wohnungen (diese allerdings nur für eine Familienheimfahrt pro Woche) sowie zwischen der Wohnung in Hannover und Ihrem dortigen Büro als Betriebsausgaben ansetzen.
Da ich Ihren Angaben entnehmen, daß Sie die doppelte Haushaltsführung durch Wegzug begründen, sind die Entscheidungen des BFH in diesem Jahr (Az VI R 58/06 und Az VI R 23/07) für Sie von besonderer Bedeutung, da der BFH hier ausdrücklich bejaht hat, daß auch ein Wegzug eine doppelte Haushaltsführung begründen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
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