Riester Rente Sonderabzug
Februar 13, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Ab 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einer gewissen Grenze als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Wird durch Inanspruchnahme dieser Regelung die Sonderabzugsfähigkeit der Riesterrente von 2100,- Euro verringert ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Die Krankenversicherungsbeiträge werden nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 oder 3a EStG als Sonderausgaben berücksichtigt. Riesterverträge werden gem. § 10a EStG berücksichtigt. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Vorschriften, die getrennt voneinander zu gewähren sind. Die höhere Abzgsfähigkeit der Krankenverischerung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Riesterförderung.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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