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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Versicherungsvermittler

Kann man sich als Versicherungsvermittler als Freiberufler anmelden oder muss man ein Gewerbe registrieren lassen?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die gewerbsmässige Vermittlung von Versicherungen stellt einen Gewerbebetrieb dar. Sie erzielen daher durch die Vermittlung von Versicherungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG und sind nicht freiberuflich tätig im Sinne des § 18 EStG. Sind Sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig, so führt dies zur Scheinselbständigkeit bzw. einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis. Beides löst eine (teilweise) Sozialversicherungspflicht aus.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steerberater

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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