Steuerpflicht beim Auslandswohnsitz
Februar 25, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich bin seit 01.11.2010 in Österreich, als deutsche Bürger ohne einen Aufenthalt und jegliche Geschäftsbeziehungen nach Deutschland zu haben,wohnhaft.
Allerdings habe ich in letztem Jahr Wohnung im Berlin, als Kapitalanlage, gekauft, die ich wiederverkaufen, oder vermieten will. Ebenfalls habe ich meine Bankverbindung und Wertpapierdepot in Deutschland beibehalten.
Auch habe ich die Absicht mein Wohnsitz nach Litauen zu verlegen.
Fragen (unter Berücksichtigung der Doppelsteuerabkommen):
1. bin ich in Deutschland beschränk steuerpflichtig, oder erweitert beschränk steuerpflichtig?
2. muss ich in Deutschland Abgeltungsteuer aus Veräußerungsgeschäften (z.B. bei Wohnungsverkauf, bei Wertpapierverkauf, auch deutscher Wertpapieren), aus Dividenden, Zinsen, oder auch Steuer aus Mieteinnahmen zahlen? Und wenn, in welchem Umfang?
3. habe ich, im Bezug auf das oben erwähnte, die Pflicht eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen?
4. wird sich in dieser Ansicht etwas ändern, wenn ich mein Wohnsitz nach Litauen verlege?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
1. Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten auch keine Arbeitsvergütung aus einer deutschen öffentlichen Kasse und stehen nicht im Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Diplomaten). Sie sind in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen.
2. Gewinn aus Veräußerung einer in Deutschland belegenen Wohnung kann nach DBA-Österreich/Deutschland und DBA-Litauen/Deutschland in Deutschland versteuert werden. Soweit es sich um private Veräußerungsgeschäfte (Veräußgerung eines Grundstücks aus Privatvermögen innerhalb von 10-Jahre-Frist) handelt, wird der Gewinn in Deutschland besteuert. Die Höhe der Steuer wird nach Tarif berechnet.
Soweit die Wertpapiere keine Aktien oder sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in Deutschland besteht, dürfen Gewinne aus der Veräußerung grundsätzlich nach DBA-Österreich/Deutschland und DBA-Litauen/Deutschland nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist.
Zinsen dürfen nach DBA-Österreich/Deutschland und DBA-Litauen/Deutschland im Vertragstaat besteuer werden, in dem Sie ansässig sind. Im Fall Litauen darf Deutschland jedoch Quellensteuer erheben, die 10% des Bruttobetrags der Zinsen nicht übersteigen soll.
Einnahmen aus Vermietung einer in Detuschland belegenen Wohnung werden in Deutschland besteuert.
3. Wenn Sie in Deutschland steuerpflichte Einkünfte haben, soweit für diese die Einkommensteuer nicht durch den Steuerabzug als abgegolten gilt, haben Sie auch eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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