Haushaltshilfe oder Babysitter
März 16, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Ich (Privathaushalt) würde gerne eine Person als Raumkosmetikerin oder einen Babysitter -je nach Arbeitsanfall- einstellen.
Ich stelle mir vor, dass diese Person einmal in der Woche
zwei Stunden bei uns arbeitet.
Muss ich für diese Person eine Sozialversicherung abschließen? Müssen wir für diese Person Steuern
bezahlen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind pauschale Beiträge in Höhe von 12% (5% Kranken-, 5% Rentenvers. und 2% Steuer) an die Bundesknappschaft im Rahmen eines sog. Haushaltsschecksverfahrens zu zahlen. Für die steuerliche Berücksichtigung stellt die Bundesknappschaft eine Bescheinigung aus. Berücksichtigungsfähig ist der gezahlte Lohn und die pauschalen Beiträge.
Dabei ist zu unterscheiden:
1. Für die Raumkosmetikerin ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro.
2. Die Kosten für den Babysitter sind zu 2/3, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr wie Betriebsausgaben/Werbungskosten oder als Sonderausgaben abzugsfähig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine "reine" Kinderbetreuung handelt und keine anderen Tätigkeiten (z. B. Putzen) ausgeübt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eltern bzw. Erziehenden erwerbstätig und/oder krank bzw. behindert sind oder ein sog. Kindergartenkind betreut wird.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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