Umlaufvermögen nicht abzugsfähig ?
Guten Tag,
Wir sind ein kleines Unternehmen im Gebrauchtmaschinenhandel. Aufgrund einer Umsatzsteigerung rechne ich bald mit einem Bilanzierungszwang. Nun habe ich gehört, dass bei bilanzierenden Unternehmen neu angeschaffte Maschinen (Umlaufvermögen zum Weiterverkauf bestimmt) den zu versteuernden Gewinn überhaupt nicht mindern. Wie ist es dann mit den zahlreichen Nebenkosten, die beim Kauf, Verarbeitung und Verkauf einer Maschine anfallen ? In unserer Branche sind die Nebenkosten viel höher als der eigentliche Kaufpreis der Maschine.
Nebenkosten des Maschinenerwerbs: Demontagekosten, Kräne, Stellplatzmiete beim Vorbesitzer, Beratungskosten, Transportkosten, usw. Diese Nebenkosten fallen Teilweise bei externen Dienstleistern an, teilweise aber auch beim Verkäufer der Maschine. Es kommt also vor, dass wir eine Maschine kaufen und der Verkäufer bietet uns günstige Zusatzleistungen an wie etwa Staplermiete, Mitarbeiterunterstützung, usw. Ist das Alles sofort abzugsfähig oder etwa nicht ? Besten Dank.