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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Fahrtenbuch - Fahrt mit Dienstwagen zu unterschiedlichen Arbeitsorten

Guten Tag,

als leitender Angestellter einer Regionalbank steht mir ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Bank verfügt über 4 Niederlassungen A, B, C, D. Mein erster Arbeitsort ist A, dort ist mein Büro und ich 2-3 Tage die Woche eingesetzt, Entfernung 38 km. An den Standorten B, C, D sind ebenfalls Mitarbeiter von mir stationiert. B, C, D liegen alle hinter A, der Weg ist also weiter. Gelegentlich fahre ich direkt zu Kunden K.

Zur Beurteilung der möglichen steuerlichen Vorteilhaftigkeit eines Fahrtenbuchs folgenden Fragen:

1.) Wenn ich von zuhause auf direktem Wege (also nicht vorher in mein Büro) zu den Niederlassungen B, C, D fahre: muss ich diese Fahrt fiktiv aufteilen in 38 km Arbeitsweg und Rest dann Dienstweg? Oder handelt es sich dann komplett um einen Dienstweg?

2.) Wenn unter 1. in Dienst- und Arbeitswegbaufzuteilen ist, kann ich aber im Rahmen der Ekst-Erklärung für dan Arbeitsweg-Teil die Entfernungspauschale als Werbungskoste geltend machen?

3.) Fahrten von A nach B, C, D, sind Dienstweg, richtig?

4.) Fahrten direkt von Zuhause zum Kunden K und danach vom Kunden in die Firma sind ebenfalls vollständig Dienstweg, richtig?

Danke vorab für Ihre Antwort!

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Insbesondere gehe ich davon aus, dass A als erste Tätigkeitsstätte gelten soll.

1.) Wenn ich von zuhause auf direktem Wege (also nicht vorher in mein Büro) zu den Niederlassungen B, C, D fahre: muss ich diese Fahrt fiktiv aufteilen in 38 km Arbeitsweg und Rest dann Dienstweg? Oder handelt es sich dann komplett um einen Dienstweg?

Wenn Sie die erste Tätigkeitsstätte an diesem Tag nicht aufsuchen, ist die Fahrt nach Reisekostengrundsätzen ("Dienstweg") anzusetzen. Wenn Sie anschließend die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, ist die Entfernungspauschale nur zur Hälfte anzusetzen (BFH vom 26. 7. 1978 – BStBl II S. 661, H9.10 "Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt" LStH)

2.) Wenn unter 1. in Dienst- und Arbeitswegbaufzuteilen ist, kann ich aber im Rahmen der Ekst-Erklärung für dan Arbeitsweg-Teil die Entfernungspauschale als Werbungskoste geltend machen?

Aufzuteilen sind Umwegfahrten, der notwendige Umweg ist nach Reisekostengrundsätzen ("Dienstweg") anzusetzen.

3.) Fahrten von A nach B, C, D, sind Dienstweg, richtig?

Richtig.

4.) Fahrten direkt von Zuhause zum Kunden K und danach vom Kunden in die Firma sind ebenfalls vollständig Dienstweg, richtig?

Hier ist wieder die halbe Entfernungspauschale anzusetzen, siehe Antwort 1.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.deUSt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)

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