Freiberuflicher Nebenjob
Mai 15, 2012 | 40,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Dame oder Herr,
zu einer normalen Bürotätigkeit plane ich, einen monatlichen Nebenverdienst durch eine freiberufliche Schriftstellertätigkeit in unterschiedicher monatlicher Höhe (10-200 EUR monatlich ca.)
Muss ich diese Nebentätigkeit und die Einnahmen/Ausgaben schon vor der Steuererklärung am Jahresende dem Finanzamt melden?
Gibt es Verdienstgrenzen?
Was ist hinsichtlich der Sozialversicherungen zu beachten.
Wo muss ich diese Nebentätigkeit bzw. die Einkünfte noch melden?
Vielen Dank!
Mit freundichen Grüßen
G.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Schriftstellertätigkeit ist grundsätzlich als freiberufliche Tätigkeit nicht anzumelden. Sie können/sollten dem Finanzamt einen Hinweis geben, damit eine neue Steuernummer erteilt wird und die Festsetzung von Vorauszahlungen geprüft werden kann. Steuerpflichtig ist der Gewinn aus der Tätigkeit, also der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben, nicht nur die Einnahmen. Nebeneinkünfte (neben dem Arbeitnehmergehalt keine weiteren Einkünfte) bis 410 Euro pro Jahr sind allerdings steuerfrei. Liegen sie über 410 Euro, aber unterhalb von 820 Euro pro Jahr, setzt das Finanzamt nur ermäßigte Steuern fest. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens.
Ab einer Steuernachzahlung von 400 € werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt.
Bei den geringen Einnahmen empfiehlt es sich, die Möglichkeit der umsstzsteuerlichen Kleinunternehmerschaft in Anspruch zu nehmen. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer zahlen und monatlichen Umsatzsteuer-Vorannmeldungen, bzw. die Jahreserklärung abgeben.
Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Problematik sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, da hier aus rechtlichen Gründen nur steuerrechtliche Probleme erörtert werden können.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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