Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

GEWO § 35

Hallo,

1.fällt die tätigkeit des interviwer unter die GEWO §35
2. was darf ich ohne Gewerbeanmeldung dazu verdienen
3.darf ich nach untersagung ein gewerbe nach kleinunternehmer regelung anmelden ?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage. die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der Interviewer wird hauptsächlich im Rahmen der Marktforschung tätig und ist im Regelfall ein Gewerbetreibender ( BFH Urteil vom 27.2.1992 IV R 27/90 ). Freiberuflich tätig und damit nicht von einer Gewerbeanmeldung abhängig wäre der Marktforscher dann, wenn er wissenschaftlich tätig ist( s. das von mir genannte BFH-Urteil ). Hierfür ist in der Regel ein abgeschlossenens Hochschuld-oder Fachhochschulstudium erforderlich. Für eine wissenschaftliche Tätigkeit sehe ich keine Anhaltspunkte, sodaß, vorbehaltlich einer genauen Überprüfung des Sachverhalts, eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und Sie sich dem Gewerbuntersagungsverfahren stellen müssen.

Sie können jede Tätigkeit ausüben, die keine Gewerbeanmeldung erfordert und dabei soviel verdienen wie Sie können und wollen.

Der Kleinunternehmerbegriff stammt aus der Umsatzsteuer s. § 19 UStG. Wenn Ihre Tätigkeit einen Gewerbebetrieb darstellt und Ihnen die Gewerbeausübung untersagt wurde, dürfen Sie auch nicht als Kleinunternehmer gewerblich tätig werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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