Schenkung Großonkel
Juli 3, 2024 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ein (angeheirateter) Großonkel möchte zu Lebzeiten seiner Großnichte 30.000€ in bar schenken. Wie kann die Schenkungssteuer legal umgangen werden? Kann der Großonkel dem Ehemann der Großnichte die Hälfte schenken? Also 15.000 der Großnichte und 15.000€ an den Ehemann der Großnichte. Fällt hier Schenkungssteuer an oder nicht? Das Ehepaar führt getrennte Konten, wird aber bei der Einkommenssteuererklärung gemeinsam veranlagt. Es gibt außerdem eine minderjährige Tochter des Ehepaares. Ist es sinnvoll, dass sie statt dem Ehemann "beschenkt" werden würde?
Guten Abend,
vielen Dank für die Anfrage auf yourXpert. Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Da der schenkungsteuerliche Freibetrag hier lediglich 20.000 EUR beträgt, würde auf den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer anfallen. Teilen Sie die 30.000 EUR auf beide auf, so liegt die jeweilige Schenkung unter 20.000 EUR und eine Schenkungsteuer wäre „vom Tisch“.
Allerdings wären beide Schenkungen dennoch nach § 30 ErbStG an das zuständige Finanzamt zu melden. Das muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Vollzug der Schenkung erfolgen.
Die minderjährige Tochter zu beschenken wäre nicht grundsätzlich sinnvoll, wenn es einen konkreten Verwendungszweck für das Geld geben würde. Dann dürften die Eltern streng genommen nicht über den geschenkten Betrag verfügen.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Fragen. Stellen Sie gerne eine Rückfrage, sofern noch etwas unklar sein sollte.
Bitte beachten Sie, dass dieses eine erste steuerliche Einschätzung des Sachverhalts ist. Fehlende Angaben könnten das rechtliche Ergebnis verändern.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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