Zinsfreier Privatkredit zu Schenkung umwandeln
Januar 8, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich möchte mit meinem Partner (unverheiratet) demnächst eine Immobilie kaufen. Ich werde mehr Eigenkapital einbringen, wir möchten im Grundbuch 50:50 stehen haben.
Heiratspläne stehen, sind aber vor dem Kauf nicht mehr umsetzbar.
Wie wäre ein Vorgehen, um die 50:50 Aufteilung rechtssicher zu gestalten?
Ich dachte z.b. an:
- Zinsfreier Kredit an meinen Partner über den Differenzbetrag (es geht um ca. 80.000 EUR) - Rückzahlung erst in 10 Jahren vertraglich festhalten; Eine Schenkungssteuer würde dann noch nicht anfallen, oder?
- Nach der Heirat dann den Kredit in eine Schenkung umwandeln, die durch die Heirat dann innerhalb des Freibetrages ist
Wäre das so grundsätzlich durchführbar?
Danke und beste Grüße
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen folgende Ersteinschätzung.
Vereinbaren Sie zunächst einen schrifltichen Darlehensvertrag, dann sollten Sie diesen auch fremdüblich durchführen. Das heißt: den Darlehensbetrag auch an den Partner überweisen. Dann können Sie die Immobilie jeder mit dem gleichen Eigenkapitalanteil erwerben, in dem jeder seinen Anteil zur Kaufpreiszahlung verwendet.
Fremdüblichkeit heißt auch, dass es eine Zinsvereinbarung gibt. Auch hier gilt: Lassen Sie die Zinsen bitte zahlen, damit eine Fremdüblichkeit nicht daran scheitert.
Grundsätzich ist ein späterer Erlass der Darlehensforderung möglich. Es darf jedoch nicht klar und offensichtlich sein, dass diese Schenkung von vornherein gewollt war. Daher sollte hier dann zumindest eine gewisse Schamfrist eingehalten werden, EIn Verzicht unmittelbar nach der Heirat wäre daher nicht zu empfehlen.
Bitte beachten Sie, dass es hier um eine erste steuerliche Einschätzung handelt.
Freundliche Grüße
Knut Christiansen
Steuerberater
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