Kiesacker vor dem Verkauf an die Neffen verschenken oder nach dem Verkauf den Erlös verschenken?
Oktober 23, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Hannu Wegner
Folgende Konstellation:
Mein Schwager hat vor sieben Jahren von seinen Eltern einen Acker überschrieben bekommen.
Da mein Schwager keine Frau und keine Kinder hat, möchte er jetzt den Acker bzw. den Erlös vom Verkauf des Ackers seinem Neffen und seiner Nichte schenken (25 + 22 Jahre alt)
Jetzt möchte aktuell eine Kiesfirma den Acker kaufen, da unter dem Mutterboden Kies liegt und die Firma bereits die Nachbar-Äcker ausbeutet.
Wie ich erfahren habe, ist es bei einem Kiesacker so, daß das Kies als Rohstoff gilt und deshalb steuerfrei ist.
Wenn der Acker also z.B. für 30 € verkauft wird und der reine Acker 10 € wert ist, sind die restlichen 20 € für das Kies steuerfrei. Wäre es jetzt sinnvoller, wenn mein Schwager den Acker vor dem Verkauf an die Kiesfirma an seinen Neffen+Nichte verschenkt und diese dann den Acker verkaufen? Die Neffe+Nichte müssen ja Schenkungssteuer zahlen, vermutlich 20%.
Wenn der Acker 10.000 m2 hat, würde mein Schwager also 300.000€ von der Firma bekommen. Von diesen wäre nach meinem Verständnis 200.000€ steuerfrei. Schenkt er jetzt jedem Neffen 150.000€, müsste jeder 30.000€ Schenkungssteuer ans Finanzamt bezahlen. Wie sieht die Sache steuerlich jetzt aus, wenn er den Acker schon vor dem Verkauf an die Kiesfirma seinen Neffen schenkt? Bringt das steuerlich Vorteile?
Sehr geehrter Fragesteller,
mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.
Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.
In Ihrer Situation gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Erstens, die steuerliche Behandlung des Verkaufs eines Ackers, der Bodenschätze wie Kies enthält, hängt davon ab, ob der Bodenschatz zum Zeitpunkt des Verkaufs als eigenständiges Wirtschaftsgut gilt oder nicht.
Grundsätzlich bilden Grund und Boden und Bodenschatz steuerrechtlich eine Einheit, solange kein Abbau erfolgt (gemäß BFH-Urteil vom 24.1.08, IV R 45/05). Wenn der Bodenschatz jedoch in den Verkehr gebracht wird, beispielsweise durch den Antrag auf eine Abbaugenehmigung oder durch den Verkauf an einen Abbauunternehmer, wird er als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen. In diesem Fall wären Gewinne aus der Veräußerung des Bodenschatzes steuerfrei.
Wenn Ihr Schwager den Acker also an eine Kiesfirma verkauft, die plant, den Kies abzubauen, könnte der Verkaufserlös, der auf den Kies zurückzuführen ist, steuerfrei sein. In Ihrem Beispiel wäre dies der Betrag von 200.000 €. Der restliche Betrag von 100.000 €, der dem Wert des Ackers entspricht, wäre jedoch steuerpflichtig.
Was die Schenkung an den Neffen und die Nichte angeht, so ist zu beachten, dass Schenkungen in Deutschland schenkungsteuerpflichtig sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG beträgt der Steuersatz für Schenkungen an Neffen und Nichten 15-43%, abhängig von der Höhe des verschenkten Betrags. Allerdings gibt es auch Freibeträge nach § 16 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG. Für Neffen und Nichten beträgt der Freibetrag 20.000 €.
Angenommen, Ihr Schwager verkauft den Acker für 300.000 € und schenkt jeweils 150.000 € an seinen Neffen und seine Nichte. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € müsste jeder von ihnen Schenkungssteuer auf 130.000 € zahlen. Bei einem Steuersatz von 20% wäre das 26.000 € pro Person.
Wenn Ihr Schwager den Acker jedoch vor dem Verkauf an seinen Neffen und seine Nichte verschenkt, dann müssten sie Schenkungssteuer auf den geschätzten Wert des Ackers zahlen. Wenn der Acker für 10.000 € geschätzt wird, wäre der Betrag der Schenkungssteuer deutlich geringer. Danach könnten sie den Acker an die Kiesfirma verkaufen und den größten Teil des Verkaufserlöses steuerfrei einnehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schenkung des Ackers vor dem Verkauf an die Kiesfirma unter Umständen zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen könnte. Dies hängt jedoch von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich des geschätzten Werts des Ackers zum Zeitpunkt der Schenkung und der Höhe des Verkaufserlöses.
Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.
Wenn Sie mit der Beantwortung Ihrer Frage zufrieden sind und daraus einen Mehrwert ziehen können, würde ich mich über eine positive Bewertung für meine Beratungsleistung freuen.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater
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