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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Aufrechnung bei Immobilientausch

Meine Ehefrau will an mich eine Immobilie im Marktwert von ca. 280.000,- Euro übertragen. Im Gegenzug und in der selben Urkunde werde ich an meine Ehefrau eine Immoblie im Marktwert von 350.000,- Euro übertragen. Es handelt sich also um ein Tauschgeschäft. Trifft es zu, dass der - steuerliche - Schenkungsanteil an diesem Geschäft und zugunsten meiner Ehefrau 70.000,- Euro beträgt?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage. Im Hinblick auf das ausgelobte Honorar muss die Detailtiefe aber begrenzt bleiben.

Sie sehen es richtig: im Grunde genommen veräußert Ihre Frau Ihnen eine Immobilie im Wert von 280.000 EUR für 350.000 EUR. Insofern liegt eine Schenkung in Höhe der Differenz von 70.000 EUR vor, da Ihnen der Wertunterschied auch bewusst ist und somit auch der Schenkungswille offengelegt wird.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater


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