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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Objektbezogene Zuwendung-Ausstattung

Kind hat von den Eltern eine objektbezogene Zuwendung/Ausstattung (180.000 €) für den Erwerb einer Immobilie, unter Einräumung eines grundbuchrechtlich gesicherten unentgeltlichem Wohnrechts für die Einliegerwohnung erhalten.

Kind will jetzt die Immobilie verkaufen und hat den Eltern für den Verzicht auf das Wohnrecht, die Rückzahlung der objektbezogenen Zuwendung/Ausstattung (180.000 €) angeboten.

Nach der Rechtsprechung des BFH v. 09.08.1990 – X R 140/88, ist der Verzicht auf das Wohnrecht gegen Entgelt im privaten Bereich nicht steuerbar.

Hierzu meine Fragen:

1. Wie wird der Wert des Wohnrechts von 2019 bis 2023 aufgrund folgender Daten (Fiktive Jahresmiete 2019 = 5.794 € €; Alter Ehefrau 2019 = 65 Jahre) berechnet.

2. Ist dieser Wert des Wohnrechts der Betrag, für den die Eltern das Wohnrecht gekauft haben?

3. Ergibt der Betrag für die Zuwendung/Ausstattung von 180.000 € abzüglich des errechneten Betrags für die Ausübung des Wohnrechts, den nicht steuerbaren Betrag der Rückzahlung?

4. Kann der errechnete Betrag für die Ausübung des Wohnrecht, von der Tochter unter Ausnutzung Ihrer Schenkungsfreibeträge (20.000. € je Elternteil) zurück geschenkt werden?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihren Fragen folgende Rückmeldungen. Bitte beachten Sie, dass die Antworten im Hinblick auf das ausgelobte Honorar in der Detailtiefe begrenzt sind. Die Werte sind nur überschlägig auf Basis der vorliegenden Daten berechnet.


1. Der Wert des Wohnrechts 2023 (Alter Ehefrau = 69 Jahre) würde 5.794 EUR x 11,482 = 66.526 EUR betragen. 2019 wäre bei gleicher Miete ein Wert von 5.794 x 12,613 = 73.079 EUR herausgekommen.

2. Ja, korrekt: der Wert des Wohnrechts wird bestimmt demnach den Kaufpreis für das Wohnrecht. Die Differenz 180.000 EUR abzgl. 73.079 EUR = 106.921 EUR wäre als Schenkung von den Eltern zu behandeln.

3. Der nicht steuerbare Betrag wäre der Wert des Wohnrechts im Jahr 2023: 66.526 EUR. Das ist quasi die Forderung, die die Eltern aufgrund des Wohnrechts hätten.

4. Die Eltern könnten steuerfrei jeweils 20.000 EUR zzgl. Wert des Wohnrechts erhalten. Alles darüber hinaus wäre als Schenkung steuerpflichtig.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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