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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkungssteuer für deutschen Schwiegersohn?

Ich bin österreichischer Staatsbürger und möchte meiner verheirateten Tochter (österr. Staatsbürgerin, derzeit noch wohnhaft in Deutschland) und meinem deutschen Schwiegersohn ein Grundstück in Österreich schenken.

Muss mein deutscher Schwiegersohn Schenkungssteuer bezahlen, und wie hoch ist diese? Wenn ja, könnte ich diese Schenkungssteuer umgehen, indem ich das Grundstück nur meiner Tochter allein schenke?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges


Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Da Ihre Tochter und Ihr Schwiegersohn in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind beide unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs.1a ErbStG). Das Grundstück ist dabei mit dem Verkehrswert (=gemeiner Wert) zu bewerten (§ 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. §§ 9, 31 BewG). Verschenken Sie das Grundstück an Ihre Tochter und Ihren Schwiegersohn zu gleichen Teilen fällt folgende Schenkungssteuer an:

Tochter: (50 % des Verkehrswertes des Grundstückes ./. 400.000,00 EUR (Freibetrag)) x Steuersatz.

Schwiegersohn: (50 % des Verkehrswertes des Grundstückes ./. 20.000,00 EUR (Freibetrag)) x Steuersatz.

Der Steuersatz der Tochter beträgt in Anhängigkeit des Wertes der Schenkung nach Freibetrag 7 % (bis 75.000,00 EUR), 11 % (75.001,00 EUR - 300.000,00 EUR) und 15 % (300.001 EUR - 600.000,00 EUR).

Der Steuersatz des Schwiegersohnes beträgt in Abhängigkeit des Wertes der Schenkung nach Freibetrag 30 % (bis 6.000,000,00 EUR).

Da Österreich keine Schenkungssteuer erhebt, fällt weder Schenkungssteuer in Österreich noch in Deutschland an, wenn die Schenkung des Grundstücks ausschließlich an die Tochter erfolgt und diese vor der Schenkung ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt.


Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges