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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkungssteuer aufgrund Löschung Niessbrauch

Im Jahr 2009 hat meine Tante mir und meinen zwei Brüdern (d.h. den drei Neffen) eine Wohnung übertragen. Der Grundbesitzwert der Wohnung lag bei EUR 54k (gemäss Schenkungssteuerbescheid). Es wurde ein Niessbrauch zu Gunsten unserer Tante eingetragen. Der Wert des Niessbrauchs wurde damals auf einen Wert von EUR 51k bemessen. In 2011 haben wir vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, wonach keine Schenkungssteuer festgesetzt wurde.

Nun haben wir das Objekt im Sept. 2016 verkauft, d.h. vor dem Ablauf der 10-Jahres-Frist. Im Gegenzug haben die drei Neffen eine neue Wohnung erworben, in welche meine Tante nun einzieht.

Müssen meine zwei Brüder und ich (die drei Neffen) wegen der Löschung des Niessbrauchs nun Schenkungssteuer bezahlen und wen ja in welcher Höhe? Wird dafür die Steuerfreigrenze von EUR 20k pro Neffe wieder angewendet? Könnten wir durch die Einräumung eines Niessbrauchs für die neue Wohnung (welche die drei Neffen erworben haben) eine eventuelle Schenkungssteuer vermindern?

Vielen Dank im Voraus

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Grundsätzlich löst ein unentgeltlicher Verzicht auf den Nießbrauch eine steuerpflichtige Schenkung aus.

In Ihrem Fall allerdings liegen Sie auch unter Berücksichtigung des Vorerwerbs unter der Freigrenze, da bereits der ursprünglich bestellte Nießbrauch für den einzelnen Neffen unter 20k gelegen hat.

Der Nießbrauch ist im Moment des Verzichts neu zu bewerten, was zu einer geringeren Höhe führt, da Ihre Tante den Nießbrauch ja bereits teilweise "verbraucht" hat.

Von daher ist Ihre zweite Lösung nicht notwendig, die ich kritisch sehe.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

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Experte für Schenkungssteuer

Oliver Burchardt