Einspruch
Oktober 1, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt unterstellt mir eine erhaltene Schenkung i.H.v. 100.000€ zum Erwerb eines Hauses. Diese Information hat ein mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beauftragtes Steuerbüro an das betreffende FA geschrieben. Tatsächlich sollte es zunächst eine Schenkung sein, aber in der Tat habe ich Goldmünzen veräußert, als der Kurs günstig war. Die Münzenn sind bereits seit über 40 Jahren in meinem Besitz gewesen, Schenkung aus der Familie zu Geburtstagen, Kommunion, etc...
Ich habe gegen den Schenkungssteuerbescheid Einspruch erhoben. Das FA stellt mir die Rücknahme des Einspruchs anheim und weist mich darauf hin, dass ich am 8.10. die Steuer i.H. v. 30.000€ bezahlen soll.
Genügt es, wenn ich den Verkauf der Goldmünzen nachweise? Was soll ich Ihrer Einschätzung nach tun?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie als Begründung zu Ihrem Einspruch dem Finanzamt
durch Belege nachweisen
1) wer das Geld eingezahlt hat, z.B. durch Überweisung von Fremden oder eigene Einzahlung
und
2) woher das Geld stammte, z.B. durch eine Quittung oder Rechnung oder Bestätigung über den Goldverkauf durch den Käufer (evtl. haben Sie ja sogar einen Vertrag)
müsste dieses schon ausreichen.
Wenn Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass die Auskunft Ihres Steuerberaters wohl auf einem Missverständnis beruhte, müsste sich das Finanzamt im jetzigen Stadium eigentlich zufrieden geben und den Schenkungsteuerbescheid aufheben.
Sofern Sie die Münzen an einen Händler verkauft haben, kann dieser Ihnen bestimmt mit Unterlagen aus seiner Buchhaltung helfen.
Und letztendlich können Zeugenaussagen Ihrer Familie – sofern das Finanzamt dieses später doch noch wünschen sollte – bestätigen, dass die Münzen schon seit vielen Jahren in Ihrem Eigentum sind und als kleine Geschenke (innerhalb der Freibeträge) zu Ihnen kamen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
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