Eigentumswohnung verschenken
Dezember 22, 2013 | 50,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Guten Tag,
ich habe 2011 in Eschwege eine Eigentumswohnung (70qm) für 40.00 Euro von meinem Parner erworben.
Ich habe ihm ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt, grundbuchlich gesichert. Er ist 65 Jahre alt ich bin 57 Jahre alt.
Ich selbst bin in der Wohnung mit 1. Wohnsitz gemeldet. Wir leben also zusammen.
Nun hat sich meine persönliche Situation so verändert dass ich ihm die Wohnung gerne schenken würde,
damit sie aus meiner Erbmasse herausfällt.
Wie sieht das jetzt steuerlich aus? Fällt Schenkungssteuer an? Wenn ja in welcher Höhe?
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Eine Schenkung unter fremden Dritten löst Schenkungsteuer aus, wenn die Schenkung den Freibetrag in Höhe von 20.000,- Euro übersteigt.
Aus Ihrem Sachverhalt lässt sich entnehmen, dass Sie nicht verheiratet sind, somit sind Sie steuerlich gesehen fremde Dritte. Es gilt für Sie die Steuerklasse III somit ein Steuersatz in Höhe von 30 %.
Bei einem Wert der Wohnung in Höhe von 40.000,- Euro abzgl. Freibetrag in Höhe von 20.000,- ergibt sich auf Basis Ihrer Angaben eine Steuer in Höhe von 6.000 Euro. Dabei sind Nebenkosten, Schuldübernahmen, tatsächliche Wert der Wohnung nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Steuer kann deshalb abweichen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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