Wie können Schenkungen an Minderjährige steuerlich optimiert werden?
März 13, 2024 | 65,00 EUR | beantwortet von Fred Wittik
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Emma Richter und beschäftige mich derzeit mit dem Thema Schenkungssteuer in Bezug auf Minderjährige. Ich habe vor, meinen minderjährigen Kindern und Enkelkindern Geld oder Vermögenswerte zu schenken, um sie finanziell abzusichern und ihnen eine gute Zukunft zu ermöglichen. Allerdings bin ich mir unsicher, wie ich diese Schenkungen steuerlich optimieren kann, um möglichst wenig Schenkungssteuer zahlen zu müssen.
Mein Ist-Zustand ist folgender: Ich verfüge über ein gewisses Vermögen, das ich gerne meinen minderjährigen Familienmitgliedern zukommen lassen möchte. Allerdings bin ich mir bewusst, dass Schenkungen an Minderjährige steuerlich anders behandelt werden als Schenkungen an Erwachsene. Ich mache mir Sorgen, dass ich durch unüberlegte Schenkungen unnötig hohe Steuern zahlen muss und dadurch einen Großteil meines Vermögens verlieren könnte.
Daher meine Frage an Sie: Wie können Schenkungen an Minderjährige steuerlich optimiert werden? Gibt es bestimmte Freibeträge oder Steuervorteile, die ich nutzen kann, um die Schenkungssteuer zu minimieren? Welche steuerlichen Fallstricke gilt es bei Schenkungen an Minderjährige zu beachten und wie kann ich diese umgehen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkrete Tipps und Empfehlungen geben könnten, wie ich meine Schenkungen an Minderjährige steuerlich optimal gestalten kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
Sehr geehrte Frau Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schenkungssteuer in Bezug auf Minderjährige. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Kinder und Enkelkinder finanziell absichern können, ohne dabei unnötig hohe Steuern zahlen zu müssen. Ich werde Ihnen daher im Folgenden einige Tipps und Empfehlungen geben, wie Sie Schenkungen an Minderjährige steuerlich optimieren können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen an Minderjährige grundsätzlich genauso besteuert werden wie Schenkungen an Erwachsene. Das bedeutet, dass auch hier Freibeträge gelten, die jährlich von der Schenkungssteuer befreit sind. Derzeit beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro und für Enkelkinder 200.000 Euro alle 10 Jahre. Wenn Sie also innerhalb dieser Freibeträge bleiben, müssen Sie keine Schenkungssteuer zahlen.
Eine Möglichkeit, um Schenkungen an Minderjährige steuerlich zu optimieren, wäre es, die Schenkungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Durch regelmäßige kleinere Schenkungen können Sie den Freibetrag effektiver nutzen und so die Steuerlast minimieren. Zudem können Sie auch prüfen, ob Sie steueroptimierte Vermögensübertragungen wie z.B. eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt oder eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt in Betracht ziehen möchten.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie bei Schenkungen an Minderjährige auch die steuerlichen Fallstricke im Auge behalten. Eine davon ist z.B. die Schenkung von Immobilien an Minderjährige, da hier oft zusätzliche steuerliche Aspekte zu beachten sind. Auch sollten Sie bedenken, dass Schenkungen an Minderjährige unter Umständen vom Familiengericht genehmigt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Interessen des Kindes gewahrt bleiben.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich vor einer Schenkung an Minderjährige von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Schenkungen steuerlich optimal gestaltet sind. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, Ihre Schenkungen an Minderjährige bestmöglich zu planen.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Wittik, Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?