Kann ich Schenkungssteuer umgehen, indem ich mein Vermögen verschenke?
August 13, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Fred Wittik
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Dora Strauss und stehe vor der Entscheidung, mein Vermögen zu verschenken. Mir ist bewusst, dass Schenkungen steuerlich relevant sind und Schenkungssteuer anfällt. Ich frage mich daher, ob es möglich ist, die Schenkungssteuer zu umgehen, indem ich mein Vermögen verschenke.
Mein Vermögen setzt sich hauptsächlich aus Bargeld, Immobilien und Wertpapieren zusammen. Ich möchte einen Großteil davon gerne an meine Kinder weitergeben, um sicherzustellen, dass sie in Zukunft finanziell abgesichert sind. Allerdings mache ich mir Sorgen über die Steuerbelastung, die mit einer Schenkung einhergeht.
Können Sie mir mögliche Lösungen aufzeigen, wie ich die Schenkungssteuer umgehen oder zumindest reduzieren kann? Gibt es legale Möglichkeiten, mein Vermögen steueroptimiert zu verschenken? Ich möchte sicherstellen, dass meine Kinder von meinem Vermögen profitieren können, ohne dass hohe Steuerzahlungen anfallen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dora Strauss
Sehr geehrte Frau Strauss,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkungssteuer und möglicher steueroptimierter Lösungen für die Übertragung Ihres Vermögens an Ihre Kinder. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung machen und sicherstellen möchten, dass Ihre Kinder finanziell abgesichert sind, ohne hohe Steuerzahlungen leisten zu müssen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Sie Vermögen im Wert von mehr als dem jährlichen Freibetrag an Ihre Kinder verschenken. Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und beträgt derzeit 400.000 Euro pro Kind alle 10 Jahre. Für Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro.
Um die Schenkungssteuer zu umgehen oder zumindest zu reduzieren, gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Eine Option wäre die Nutzung der jährlichen Freibeträge von derzeit 20.000 Euro pro Kind. Durch regelmäßige kleinere Schenkungen können Sie Ihr Vermögen stückweise übertragen, ohne den Freibetrag zu überschreiten. Dies kann dazu beitragen, die Steuerlast zu minimieren.
Des Weiteren können Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen wie dem Versorgungsfreibetrag oder der Versorgungsfreibeträge für Kinder profitieren. Diese Freibeträge werden gewährt, wenn Sie Ihren Kindern eine lebenslange Versorgung zusichern, beispielsweise in Form von regelmäßigen Zahlungen oder der Übertragung einer Immobilie.
Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Schenkungssteuer ist die Nutzung von steueroptimierten Gestaltungsformen wie einer vorweggenommenen Erbfolge oder der Gründung einer Familiengesellschaft. Durch geschickte Vermögensübertragung und -strukturierung können Sie die Steuerlast langfristig minimieren.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vor der Durchführung von Schenkungen ausführlich von einem Steuerberater beraten lassen, um die individuell beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte steuerliche Beratung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Wittik
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