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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Gibt es Ausnahmen von der Schenkungssteuerpflicht?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Erwin Friedendahl und habe eine Frage in Bezug auf die Schenkungssteuer. Meine Eltern haben mir vor kurzem eine größere Geldsumme überwiesen, die ich gerne für den Kauf einer Immobilie verwenden möchte. Nun mache ich mir Sorgen über die Schenkungssteuer und frage mich, ob es Ausnahmen von der Schenkungssteuerpflicht gibt.

Meine Eltern sind bereits im Rentenalter und haben mir das Geld als finanzielle Unterstützung für den Kauf meines eigenen Hauses überwiesen. Ich bin der einzige Sohn und meine Eltern möchten mich gerne unterstützen, damit ich mein eigenes Zuhause haben kann.

Ich habe gehört, dass es bestimmte Freibeträge gibt, bis zu denen eine Schenkung steuerfrei ist. Allerdings bin ich mir unsicher, ob diese Freibeträge in meinem Fall gelten, da es sich um eine größere Summe handelt. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen, die in meinem Fall zur Anwendung kommen könnten, um die Schenkungssteuer zu vermeiden oder zu verringern?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Informationen dazu geben könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen, wie ich die Schenkungssteuerpflicht umgehen oder reduzieren kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Friedendahl

Fred Wittik

Sehr geehrter Herr Friedendahl,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkungssteuer. Es freut mich, dass Sie sich rechtzeitig informieren möchten, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich unterliegen Schenkungen über eine bestimmte Freigrenze der Schenkungssteuer. Die Höhe dieser Freigrenze hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. Für Kinder beträgt der Freibetrag beispielsweise 400.000 Euro. Da Sie der einzige Sohn Ihrer Eltern sind, können Sie diesen Freibetrag in Anspruch nehmen.

In Ihrem Fall haben Ihre Eltern Ihnen eine größere Geldsumme zur Unterstützung beim Immobilienkauf überwiesen. Solange diese Summe den Freibetrag von 400.000 Euro nicht übersteigt, sind Sie von der Schenkungssteuer befreit. Sollte der Betrag jedoch darüber liegen, fällt Schenkungssteuer auf den übersteigenden Teil an.

Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die unter bestimmten Umständen angewendet werden können, um die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu verringern. Zum Beispiel können Schenkungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in einigen Fällen steuerbefreit sein. Da Ihre Eltern Ihnen das Geld für den Kauf Ihres eigenen Hauses überwiesen haben, könnte diese Ausnahme für Sie relevant sein.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sammeln und sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung nutzen. Ein guter Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die Schenkungssteuer zu minimieren und Ihnen mögliche Lösungen aufzeigen.

Ich empfehle Ihnen, einen Termin mit einem Steuerberater zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Wittik

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Fred Wittik