Was passiert, wenn der Beschenkte die Schenkung ablehnt?
Februar 3, 2024 | 60,00 EUR | beantwortet von Fred Wittik
Sehr geehrter Herr Ehlert,
ich habe vor kurzem meinem Sohn eine Schenkung in Form einer Immobilie gemacht. Allerdings habe ich erfahren, dass er die Schenkung aus persönlichen Gründen ablehnen möchte. Nun mache ich mir Sorgen, was dies für meine Steuersituation bedeutet und welche Konsequenzen dies haben könnte.
Ich frage mich, ob die Schenkungssteuer in diesem Fall trotzdem fällig wird, auch wenn der Beschenkte die Schenkung ablehnt. Wie wirkt sich die Ablehnung auf die steuerlichen Aspekte aus? Gibt es Möglichkeiten, die Schenkung rückgängig zu machen, ohne dass hohe Steuern anfallen?
Ich bin besorgt, dass ich ungewollt in eine steuerliche Falle gerate und frage mich, ob es alternative Lösungen gibt, die sowohl für mich als Schenker als auch für meinen Sohn akzeptabel sind. Welche Optionen stehen mir in dieser Situation zur Verfügung und wie kann ich die Schenkung gegebenenfalls korrigieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Ehlert
Sehr geehrter Herr Ehlert,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ablehnung der Schenkung einer Immobilie durch Ihren Sohn und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen. Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen und möchte Ihnen gerne weiterhelfen.
Grundsätzlich gilt, dass die Schenkungssteuer von der Schenkungsannahme abhängt. Wenn der Beschenkte die Schenkung ablehnt, wird diese steuerlich nicht wirksam. Das bedeutet, dass in Ihrem Fall keine Schenkungssteuer anfällt, da die Schenkung nicht angenommen wurde. Die Ablehnung der Schenkung hat also keine direkten steuerlichen Auswirkungen.
Wenn Ihr Sohn die Schenkung aus persönlichen Gründen ablehnen möchte, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die Schenkung rückgängig zu machen. Eine Möglichkeit hierfür wäre ein sogenannter Widerruf der Schenkung. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. ein beidseitiges Einverständnis zwischen Schenker und Beschenktem. Es ist wichtig, dass der Widerruf rechtzeitig erfolgt und die formellen Anforderungen eingehalten werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Es ist ratsam, dass Sie sich in dieser Angelegenheit von einem erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen, um die besten Lösungsmöglichkeiten für Ihre Situation zu prüfen. Zusammen können Sie die verschiedenen Optionen durchgehen und entscheiden, wie Sie die Schenkung gegebenenfalls korrigieren können, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Wittik
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