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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Vererben mit Nießbrauch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Onkel (58 Jahre) möchte mir (35 Jahre) zu Lebzeiten ein Grundstück (700 qm) mit einem kleinen EFH (BJ: ca. 1910) schenken.

Verkehrswert Grundstück: ca. 200.000 €
Verkehrswert EFH: Abrissobjekt

Da dieses EFH schon lange nicht mehr bewohnt wird und auch nicht mehr bewohnt werden kann, soll dieses abgerissen werden um eine neues EFH bauen zu können.
Dieses neue EFH soll dann von mir und meiner Frau bewohnt werden.

- Wäre in diesem Fall eine Vererbung mit Nießbrauchrecht lukrativer gegenüber der herkömmlichen Schenkung? (Stkl. III, 20.000€ Freibetrag Onkel zu Neffe)
- Wie hoch wäre evtl. die Ersparnis??
- Oder wäre es sinnvoller wenn mein Onkel dieses Grundstück meiner Mutter vererbt (Geschwister) und diese dann mir?

Vielen Dank für die Auskunft.

MfG
Hr. W.




Peter Lipp

Sehr geehrte Mandantschaft,

eine Vererbung mit Niessbrauchsrecht mindert den steuerlichen Schenkungswert um den Wert des Niessbrauchs. Somit können mit einer solchen Gestaltung Steuern vermieden werden. Die tatsächliche Ersparnis kann ich aber auf Grund der vorliegenden Daten nicht beurteilen, dazu müssten eine schenkungssteuererklärung gemacht werden.
Zudem ist fraglich, an was bei einem abrissreifen Haus ein Niessbrauch bestellt werden soll. Natürlich kann auch an dem Grund und Boden ein Niessbrauch bestellt werden, dies widerspricht aber den genannten Bebauungsplänen durch Sie und Ihre Frau.

Eine Schenkung an Ihre Mutter bringt keine Vorteile, da auch unter Geschwistern der Freibetrag von 20.000 € gilt.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben, für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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Experte für Schenkungssteuer

Peter Lipp

Peter Lipp

Bad Nauheim

Diplom-Betriebswirt (FH), CIA

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