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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkung Österreich Deutschland Frankreich

Ich bin Österreicher, habe meinen Wohnsitz in Deutschland und habe dort ein Haus. Ich möchte mein Eigentum an meinen Sohn ganz oder teilweise verschenken. Mein Sohn ist Doppelstaatsbürger Österreich/Frankreich und hat momentan seinen ordentlichen Wohnsitz in Frankreich. Welches Recht ist hier anzuwenden? Könnte österreichisches angewandt werden, da dann die Schenkungssteuer wegfällt?
Besten Dank!

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Grundsätzlich sind auf alle denkbaren Fälle alle denkbaren Staatsrechte anzuwenden. D. h. in diesem Fall sind die deutschen Gesetze zu prüfen, die französischen und die Gesetze Österreichs. Weiterhin aber (theoretisch)auch alle anderen Gesetze von Staaten, die sich für diese Konstellation verantwortlich fühlen. (US-Recht für US-Staatsbürger, etc.)

Auf Grund Ihres Wohnsitzes in Deutschland unterliegt die überlegte Schenkung der deutschen Schenkungsteuer.

Auf Grund des Wohnsitzes Ihres Sohnes in Frankreich unterliegt die überlegte Schenkung der französischen Schenkungsteuer.

Auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich kann hier eine Steueranrechnung erfolgen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen zu begrenzen.

Ich empfehle zu prüfen (unter Umständen auch durch einen Steurberater in Österreich), ob in Österreich tatsächlich keine Schenkungsteuer anfällt.

Für den weiteren Verlauf empfehle ich Ihnen sowohl einen deutschen als auch einen französischen Steuerberater mit der Beratung zu beauftragen.

Ich hoffe Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet.

Als Alternativgestaltung wäre auch eine Schenkung von Bargeld denkbar, mit der das Grundstück erworben werden kann. Weiterhin zu prüfen ist die Ausschöpfung von Freibeträgen, abhängig vom Wert der Immobilie und eventuellen Vorerwerben.

Viele Grüße
Tobias Heinrich
Steuerberater

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Experte für Schenkungssteuer

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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