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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkung Immobiie

Immobilien - Schenkung an Kinder. Immobilie erbaut 1983

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich vermute, dass Sie ein Information darüber erhalten wollen, ob die Schenkung schenkungsteuerpflichtig sein könnte.

Sie haben pro Kind einen Steuerfreibetrag von 400.000 €. Wenn die Immobilie nicht mehr Wert ist, als die Summe der Freibeträge, bleiben die Schenkungen steuerfrei. Dies gilt jedochnur ,w enn die Kinder innerhalb der letzten 10 Jahre keinerlei Schenkungen erhalten haben. Andernfalls wären diese Schenkungen anzurechnen.
Das Baujahr ist der Immobilie unerheblich.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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