Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Kann ich Schenkungssteuer beim Kauf einer Immobilie umgehen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe vor, eine Immobilie zu kaufen und frage mich, ob ich Schenkungssteuer umgehen kann. Mein Großvater möchte mir einen finanziellen Zuschuss geben, um den Kauf zu erleichtern. Er hat bereits angekündigt, dass er mir eine größere Summe Geld schenken möchte, um mir bei der Finanzierung des Hauses zu helfen.

Ich bin mir jedoch unsicher, ob durch diese Schenkung Schenkungssteuer anfallen würde und wie hoch diese sein könnte. Ich mache mir Sorgen, dass die Schenkungssteuer einen erheblichen Teil des Geschenkbetrags ausmachen könnte und somit die finanzielle Belastung für uns beide erhöht.

Gibt es Möglichkeiten, die Schenkungssteuer beim Kauf einer Immobilie zu umgehen? Welche steuerlichen Vorteile könnte es geben, wenn mein Großvater mir das Geld auf andere Weise zukommen lässt? Ich möchte sicherstellen, dass wir die beste Lösung finden, um die finanzielle Last so gering wie möglich zu halten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Schwarz

Eiko Hoffmann

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer in Bezug auf den Kauf einer Immobilie. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie sich die Schenkung Ihres Großvaters auf die Steuerlast auswirken könnte und wie Sie diese möglicherweise umgehen können. Ich werde versuchen, Ihre Bedenken zu klären und Ihnen einige mögliche Lösungsansätze aufzeigen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungssteuer in Deutschland anfällt, wenn Vermögenswerte unentgeltlich übertragen werden, also wenn Sie ein Geschenk erhalten, für das Sie nichts bezahlen müssen. Dabei ist der Wert der Schenkung entscheidend für die Höhe der Steuer, die anfallen kann. In Ihrem Fall, wenn Ihr Großvater Ihnen eine größere Geldsumme schenken möchte, um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren, könnte daher Schenkungssteuer anfallen.

Die gute Nachricht ist, dass in Deutschland Freibeträge gelten, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Aktuell beträgt der Freibetrag zwischen Großeltern und Enkelkindern 200.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag steuerfrei erhalten können, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Wenn die Schenkung darüber hinausgeht, wird der darüber liegende Betrag mit einem Steuersatz zwischen 7 % und 30 % besteuert, je nach Höhe der Schenkung.

Um die Schenkungssteuer zu umgehen oder zumindest zu minimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option wäre, dass Ihr Großvater Ihnen das Geld nicht sofort schenkt, sondern als zinsloses Darlehen zur Verfügung stellt. Auf diese Weise müssten Sie das Geld später zurückzahlen und es würde nicht als Schenkung gelten. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Ihr Großvater Ihnen die Immobilie selbst schenkt, anstatt Ihnen das Geld zu geben. In diesem Fall würde die Schenkung von der Immobilie an sich ausgehen und nicht von einer Geldsumme.

Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass bei der Umgehung von Schenkungssteuer immer auch steuerliche Risiken bestehen. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Jeder Fall ist individuell und es sollte sorgfältig geprüft werden, welche Optionen am besten geeignet sind, um die Schenkungssteuer zu minimieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Eiko Hoffmann

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Schenkungssteuer

Eiko Hoffmann