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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Gibt es Sonderregelungen für Schenkungen an gemeinnützige Organisationen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Gerda Schlosser und habe eine Frage bezüglich Schenkungen an gemeinnützige Organisationen. Ich überlege derzeit, meinem Lieblingsverein eine größere Geldsumme zu spenden, um ihn finanziell zu unterstützen. Allerdings mache ich mir Sorgen um mögliche steuerliche Auswirkungen dieser Schenkung.

Bisher habe ich mich noch nicht intensiv mit dem Thema Schenkungssteuer beschäftigt und frage mich daher, ob es spezielle Sonderregelungen gibt, wenn man Geld an gemeinnützige Organisationen spendet. Könnten Sie mir bitte erklären, wie solche Schenkungen steuerlich behandelt werden und ob es eventuell Vergünstigungen gibt?

Des Weiteren würde mich interessieren, ob ich die Schenkung steuerlich geltend machen kann und falls ja, in welcher Höhe dies möglich ist. Gibt es möglicherweise auch eine Obergrenze, bis zu welcher Höhe die Schenkung steuerlich absetzbar ist?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen, wie ich meine Spende an den Verein steuerlich optimal gestalten kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Schlosser

Lina Walter

Sehr geehrte Frau Schlosser,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Schenkungen an gemeinnützige Organisationen und deren steuerliche Auswirkungen. Ich freue mich, Ihnen bei Ihren Fragen behilflich zu sein.

Grundsätzlich sind Schenkungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich begünstigt. Wenn Sie also Ihrem Lieblingsverein eine größere Geldsumme spenden möchten, um ihn finanziell zu unterstützen, können Sie dies steuerlich geltend machen. In Deutschland sind gemeinnützige Organisationen von der Schenkungssteuer befreit, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Eintragung in das entsprechende Register und die Verwendung der Spenden für gemeinnützige Zwecke.

Wenn Sie also Ihrem Lieblingsverein eine Schenkung zukommen lassen, müssen Sie als Spender grundsätzlich keine Schenkungssteuer zahlen. Dies bedeutet, dass die gesamte Geldsumme, die Sie dem Verein überlassen, diesem auch zur Verfügung steht, ohne dass Steuern abgeführt werden müssen.

Darüber hinaus können Sie Ihre Spende in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Hierfür gibt es bestimmte Höchstbeträge, bis zu denen Spenden steuerlich absetzbar sind. Für Spenden an gemeinnützige Organisationen gilt in der Regel eine Obergrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr, abzüglich der sonstigen Sonderausgaben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie zur Geltendmachung Ihrer Spende eine Zuwendungsbestätigung vom Verein benötigen, die die genaue Summe und den Verwendungszweck der Spende bestätigt. Ohne diese Bestätigung können Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen oder noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Walter

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