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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Welche Bedeutung hat das Alter des Beschenkten bei der Schenkungssteuer?

Sehr geehrter Steuerberater,

Ich habe vor, meinem Enkel eine größere Geldsumme zu schenken, um ihm einen finanziellen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen. Da ich jedoch nicht genau weiß, wie sich das Alter des Beschenkten auf die Schenkungssteuer auswirkt, bin ich etwas unsicher, wie ich am besten vorgehen soll.

Mein Enkel ist momentan 18 Jahre alt und plant, in naher Zukunft eine Ausbildung zu beginnen. Ich möchte ihm gerne finanziell unter die Arme greifen und ihm die Möglichkeit geben, ohne finanzielle Sorgen in die Zukunft zu starten. Allerdings habe ich gehört, dass das Alter des Beschenkten eine Rolle bei der Berechnung der Schenkungssteuer spielen kann und bin mir unsicher, ob dies Auswirkungen auf die Höhe der Steuerlast haben könnte.

Daher meine Frage an Sie: Welche Bedeutung hat das Alter des Beschenkten bei der Schenkungssteuer? Gibt es Unterschiede in der Besteuerung für Minderjährige und Volljährige? Was muss ich bei der Schenkung an meinen Enkel beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden? Gibt es mögliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren?

Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Beratung zu diesem Thema freuen, da ich gerne sicherstellen möchte, dass meine Schenkung meinem Enkel bestmöglich zugutekommt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fanni Müller

Lina Walter

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkungssteuer in Bezug auf Ihr Vorhaben, Ihrem Enkel eine größere Geldsumme zu schenken. Es ist lobenswert, dass Sie Ihrem Enkel einen finanziellen Start ins Erwachsenenleben ermöglichen möchten.

Das Alter des Beschenkten spielt tatsächlich eine Rolle bei der Schenkungssteuer. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Beschenkte ist, desto höher fällt die Schenkungssteuer aus. Dies liegt daran, dass das Finanzamt bei Minderjährigen davon ausgeht, dass die Schenkung einen größeren Vorteil darstellt, da der Beschenkte noch nicht über eigene finanzielle Mittel verfügt. Bei Volljährigen hingegen wird davon ausgegangen, dass sie bereits über eigene finanzielle Mittel verfügen und die Schenkung nicht unbedingt notwendig ist.

Für Minderjährige gelten in der Regel Freibeträge von 5.000 Euro, die alle 10 Jahre erneut genutzt werden können. Für Volljährige hingegen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro alle 10 Jahre. Über diesen Freibeträgen hinaus fällt Schenkungssteuer an, die je nach Höhe der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die Steuerlast zu minimieren, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Schenkung über einen längeren Zeitraum zu strecken, um die Freibeträge optimal auszunutzen. Auch die Überlegung, ob die Schenkung als Ausbildungsförderung eingestuft werden kann, könnte sich steuermindernd auswirken.

Es ist empfehlenswert, sich in einem persönlichen Gespräch mit einem Steuerberater über die konkreten Umstände Ihrer Schenkung zu beraten, um die bestmögliche Lösung für Sie und Ihren Enkel zu finden. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die Schenkung optimal zu gestalten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lina Walter, Steuerberaterin

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