Können Schenkungen steuerlich geltend gemacht werden?
Mai 8, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Lina Walter
Sehr geehrte Steuerberater,
ich heiße Leon Baumgart und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. Meine Großeltern planen, mir eine größere Geldsumme zu schenken, um mich finanziell zu unterstützen. Nun frage ich mich, ob Schenkungen steuerlich geltend gemacht werden können und ob ich Steuern darauf zahlen muss.
Meine Großeltern haben mir bisher noch nie etwas geschenkt und möchten nun ihr Vermögen nutzen, um mich zu unterstützen. Da ich mich nicht so gut mit Steuerfragen auskenne, mache ich mir Sorgen, ob ich die Schenkung richtig versteuern muss und welche Auswirkungen dies auf meine finanzielle Situation haben könnte.
Ich möchte gerne wissen, ob Schenkungen steuerlich absetzbar sind und ob ich Steuern auf die geschenkte Summe zahlen muss. Gibt es Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu minimieren? Welche Informationen benötigen Sie von mir, um meine individuelle Situation genauer beurteilen zu können?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Leon Baumgart
Sehr geehrter Herr Baumgart,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Schenkungen steuerlich behandelt werden und ob Sie Steuern darauf zahlen müssen. Gerne gebe ich Ihnen dazu ausführliche Informationen.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass Schenkungen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass der Beschenkte, also in Ihrem Fall Sie, Schenkungssteuer auf den Wert der erhaltenen Zuwendung zahlen muss. Allerdings gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. Diese Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag beispielsweise 200.000 Euro.
Sollte die Geldsumme, die Ihre Großeltern Ihnen schenken möchten, den Freibetrag überschreiten, wird der übersteigende Betrag mit Schenkungssteuer belegt. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach der Höhe der Schenkung und kann je nach Bundesland variieren. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu minimieren.
Eine Möglichkeit ist es, Schenkungen auf mehrere Jahre zu verteilen, um den Freibetrag jedes Jahr erneut ausschöpfen zu können. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, bei der der Schenker ein lebenslanges Nutzungsrecht an dem Vermögen behält und somit die Schenkung steuerlich begünstigt wird.
Um Ihre individuelle Situation genauer beurteilen zu können, benötige ich einige Informationen von Ihnen, wie zum Beispiel den genauen Wert der Schenkung, das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihren Großeltern und eventuelle weitere Vermögenswerte, die Sie besitzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Walter
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