Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Gibt es steuerliche Unterschiede bei Schenkungen von Bargeld und Sachwerten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe kürzlich eine Schenkung von meinem Großvater erhalten, bei der es sich um einen größeren Geldbetrag handelte. Nun frage ich mich, ob es steuerliche Unterschiede bei Schenkungen von Bargeld im Vergleich zu Schenkungen von Sachwerten gibt. Ich mache mir Sorgen darüber, ob ich möglicherweise Steuern auf die Schenkung zahlen muss und wie hoch diese ausfallen könnten. Gibt es bestimmte Freibeträge, die ich berücksichtigen muss? Welche Steuersätze gelten für Schenkungen von Bargeld und Sachwerten? Wie kann ich sicherstellen, dass ich meine steuerlichen Pflichten korrekt erfülle und keine unangenehmen Überraschungen erlebe?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Böhm

Bernd Schreiber

Lieber Herr Böhm,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob und in welcher Höhe Sie Steuern auf die Schenkung von Ihrem Großvater zahlen müssen. Gerne erläutere ich Ihnen die steuerlichen Unterschiede zwischen Schenkungen von Bargeld und Sachwerten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bargeld oder Sachwerte handelt. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge, die bei Schenkungen beachtet werden müssen. Aktuell liegt der Freibetrag für Schenkungen von Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern an deren Kinder, Enkelkinder oder Urenkel bei 400.000 Euro alle 10 Jahre. Für Schenkungen an andere Personen beträgt der Freibetrag 20.000 Euro alle 10 Jahre.

Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt, fällt Schenkungssteuer an. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie nach der Höhe des verschenkten Betrags. Die Steuersätze können zwischen 7% und 30% liegen, je nach Höhe der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis.

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die Steuerlast zu minimieren und mögliche Steueroptimierungen vorzunehmen. Zudem kann er Sie bei der Erstellung und Einreichung der Schenkungssteuererklärung unterstützen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernd Schreiber
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Schenkungssteuer

Bernd Schreiber