Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Wann lohnt es sich, Schenkungen zu Lebzeiten zu machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Greta Köhler und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. In meinem Fall geht es um die Überlegung, ob es sich lohnt, Schenkungen zu Lebzeiten zu machen.

Zur Ausgangssituation: Ich besitze ein großes Vermögen und möchte dieses gerne an meine Kinder weitergeben. Allerdings mache ich mir Sorgen über die möglichen steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung zu Lebzeiten. Meine Kinder sollen natürlich möglichst viel von meinem Vermögen erhalten und ich möchte vermeiden, dass hohe Steuern anfallen.

Der Ist-Zustand ist folgender: Mein Vermögen ist aktuell noch komplett in meinem Besitz. Ich überlege jedoch, Teile davon meinen Kindern schon zu Lebzeiten zu schenken, um ihnen finanziell unter die Arme zu greifen und um sicherzustellen, dass sie das Erbe steuerlich optimal erhalten.

Meine Sorgen sind, dass durch die Schenkung hohe Schenkungssteuern anfallen könnten und dass meine Kinder im Endeffekt weniger von meinem Vermögen bekommen, als ich es mir wünschen würde. Daher bin ich unsicher, ob es sich lohnt, Schenkungen zu Lebzeiten zu machen.

Meine Frage an Sie als Steuerberater lautet daher: Wann lohnt es sich, Schenkungen zu Lebzeiten zu machen? Gibt es bestimmte Faktoren oder Bedingungen, unter denen eine Schenkung steuerlich vorteilhaft ist? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Schenkungssteuer zu minimieren und sicherzustellen, dass meine Kinder möglichst viel von meinem Vermögen erhalten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Greta Köhler

Bernd Schreiber

Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer. Ich verstehe Ihre Sorgen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung zu Lebzeiten und möchte Ihnen gerne dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich gesehen durchaus vorteilhaft sein können, insbesondere wenn es um die Weitergabe eines großen Vermögens an die nächsten Generationen geht. Durch Schenkungen können Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen steueroptimiert übertragen und somit auch die steuerliche Belastung für Ihre Kinder reduzieren.

Es gibt verschiedene Faktoren zu beachten, um die Schenkungssteuer zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Kinder möglichst viel von Ihrem Vermögen erhalten. Zum einen können Sie von den Freibeträgen profitieren, die für Schenkungen gelten. Derzeit liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro alle 10 Jahre. Das bedeutet, dass Ihre Kinder bis zu diesem Betrag steuerfrei schenken können. Wenn Sie also Ihr Vermögen über mehrere Jahre hinweg in kleinen Schritten schenken, können Sie die Freibeträge optimal ausnutzen.

Des Weiteren können Sie auch bestimmte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, um die Schenkungssteuer zu minimieren. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Steuervorteilen für bestimmte Schenkungsarten wie die Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen. Auch lebzeitige Schenkungen mit sogenannter Wohnrecht- oder Nießbrauchseinräumung können steuerlich vorteilhaft sein.

Es ist jedoch ratsam, sich in Ihrem konkreten Fall individuell beraten zu lassen, da die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. dem Wert des übertragenen Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem und der Art der Schenkung.

Insgesamt kann gesagt werden, dass Schenkungen zu Lebzeiten in vielen Fällen eine sinnvolle Möglichkeit sind, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen und sicherzustellen, dass Ihre Kinder möglichst viel davon erhalten. Mit einer individuellen Beratung können wir gemeinsam die beste Strategie für Ihre Situation entwickeln.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schreiber

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Schenkungssteuer

Bernd Schreiber