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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Welche Steuersätze gelten bei der Schenkungssteuer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe eine Frage zur Schenkungssteuer und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mein Name ist Petra Maier und ich stehe vor der Situation, dass ich meinem Sohn eine größere Geldsumme schenken möchte. Ich habe gehört, dass bei Schenkungen Steuern anfallen können und bin mir unsicher, welche Steuersätze dabei gelten.

Zur Ausgangssituation: Mein Sohn steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums und möchte sich danach selbstständig machen. Ich möchte ihm daher eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen, um ihm den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Die Geldsumme, die ich ihm schenken möchte, beläuft sich auf 100.000 Euro.

Nun zu meinen Sorgen: Ich habe gelesen, dass es verschiedene Freibeträge und Steuersätze bei der Schenkungssteuer gibt und bin unsicher, wie diese auf meine konkrete Situation anzuwenden sind. Ich möchte gerne wissen, welche Steuersätze auf die Schenkung von 100.000 Euro an meinen Sohn zutreffen und wie hoch die Steuerbelastung in diesem Fall wäre. Zudem würde mich interessieren, ob es Möglichkeiten gibt, die Steuerlast zu minimieren.

Meine konkrete Frage lautet daher: Welche Steuersätze gelten bei der Schenkungssteuer für eine Schenkung von 100.000 Euro und wie hoch wäre die Steuerbelastung in meinem Fall? Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Maier

Bernd Schreiber

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Frage zur Schenkungssteuer. Ich helfe Ihnen gerne weiter und erläutere Ihnen die relevanten Bestimmungen und Steuersätze in Bezug auf die Schenkung von 100.000 Euro an Ihren Sohn.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland die Schenkungssteuer anfällt, wenn Vermögen unentgeltlich übertragen wird. Hierbei gilt die Regelung, dass der Beschenkte (in Ihrem Fall Ihr Sohn) die Steuer zahlen muss. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen keine Schenkungssteuer anfällt.

Der Freibetrag für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern beträgt aktuell 400.000 Euro. Das bedeutet, dass Ihr Sohn von Ihnen eine Schenkung in Höhe von 100.000 Euro erhalten kann, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Da Ihre geplante Schenkung unter dem Freibetrag liegt, wäre in Ihrem Fall keine Schenkungssteuer zu zahlen.

Sollten Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Schenkungen an Ihren Sohn oder an andere Personen planen, wäre es wichtig, die Freibeträge im Auge zu behalten, da diese pro Person und pro 10-Jahres-Zeitraum gelten.

Wenn Sie dennoch die Steuerlast minimieren möchten, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Schenkung in Raten, um die Freibeträge optimal auszunutzen. Auch könnten Sie überlegen, Ihrem Sohn statt einer Geldsumme andere Vermögensgegenstände zu schenken, die möglicherweise steuerlich günstiger behandelt werden.

Es ist ratsam, sich hierbei individuell von einem Steuerberater beraten zu lassen, der Ihre persönliche Situation genau analysieren kann und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schreiber

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Bernd Schreiber