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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Kann ich auch Geld im Ausland steuerfrei verschenken?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Hanna Schottmann und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. Ich habe vor, meinem Sohn eine größere Summe Geld zu schenken, die ich auf einem Konto im Ausland angelegt habe. Nun frage ich mich, ob ich dieses Geld im Ausland steuerfrei verschenken kann oder ob hierbei auch Schenkungssteuer in Deutschland fällig wird.

Meine Ausgangssituation ist folgende: Ich habe das Geld auf einem ausländischen Konto angelegt, da dort höhere Zinsen angeboten werden und ich so meine Ersparnisse besser vermehren kann. Da mein Sohn gerade eine Wohnung kaufen möchte, würde ich ihm gerne finanziell unter die Arme greifen und ihm einen Teil des Geldes schenken.

Meine Sorgen sind, dass ich möglicherweise unerwartet hohe Steuern zahlen muss, wenn ich das Geld aus dem Ausland verschenke. Ich möchte sicherstellen, dass die Schenkung für meinen Sohn steuerfrei ist und dass keine unerwarteten Kosten auf uns zukommen.

Meine Frage daher an Sie als Steuerberater ist: Kann ich auch Geld im Ausland steuerfrei verschenken oder muss ich Schenkungssteuer in Deutschland zahlen? Gibt es mögliche Lösungen oder Wege, um die Steuerlast zu minimieren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hanna Schottmann

Bernd Schreiber

Sehr geehrte Frau Schottmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schenkungssteuer in Bezug auf eine Geldschenkung an Ihren Sohn aus dem Ausland. Es ist verständlich, dass Sie sich über mögliche Steuerabgaben Sorgen machen und sicherstellen möchten, dass die Schenkung steuerfrei für Ihren Sohn bleibt. Ich werde Ihnen daher im Folgenden ausführlich erläutern, wie die Schenkungssteuer in Deutschland in Bezug auf Geldgeschenke aus dem Ausland behandelt wird.

Grundsätzlich gilt, dass die Schenkungssteuer in Deutschland auf alle Schenkungen erhoben wird, die von einer Person an eine andere getätigt werden, unabhängig davon, ob das Geld im In- oder Ausland angelegt ist. Das bedeutet, dass auch Geldgeschenke aus dem Ausland der Schenkungssteuer unterliegen können. Die Höhe der Steuer hängt dabei von der Höhe des verschenkten Betrags und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab.

In Ihrem Fall, in dem Sie Ihrem Sohn eine größere Summe Geld aus dem Ausland schenken möchten, wäre dies als Schenkung anzusehen und könnte daher schenkungssteuerpflichtig sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schenkungssteuer in Deutschland auf das gesamte Vermögen des Beschenkten angewendet wird, einschließlich ausländischer Konten und Vermögenswerte. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die möglichen steuerlichen Auswirkungen einer solchen Schenkung zu informieren.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren oder sogar zu umgehen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, den Schenkungsbetrag unterhalb des steuerlichen Freibetrags zu halten. In Deutschland gilt für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von aktuell 400.000 Euro alle 10 Jahre. Wenn der verschenkte Betrag unter diesem Freibetrag liegt, fällt keine Schenkungssteuer an.

Eine weitere Option wäre, eine Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs vorzunehmen. Dabei behalten Sie als Schenker bestimmte Nutzungsrechte an dem geschenkten Vermögen, sodass die Schenkung steuerlich begünstigt wird.

Es ist empfehlenswert, sich in einem solchen Fall von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Schenkung im Ausland genau zu prüfen und gegebenenfalls steueroptimale Lösungen zu finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schreiber

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Bernd Schreiber