Welche Schenkungen sind von der Schenkungssteuer befreit?
April 7, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernd Schreiber
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Emilia Hering und habe eine Frage zur Schenkungssteuer. Meine Großmutter hat mir vor kurzem eine größere Geldsumme geschenkt, und ich frage mich jetzt, ob ich dafür Schenkungssteuer zahlen muss. Ich habe gehört, dass es bestimmte Schenkungen gibt, die von der Schenkungssteuer befreit sind, und würde gerne mehr darüber erfahren.
Meine Großmutter ist bereits im Rentenalter und wollte mir mit der Schenkung eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Sie hat mir erklärt, dass sie sich vorher informiert hat und dass die Schenkung steuerfrei sein sollte. Dennoch mache ich mir Sorgen, ob ich nicht doch noch Steuern zahlen muss und was das für mich finanziell bedeuten würde.
Ich habe versucht, mich im Internet über die verschiedenen Regelungen zur Schenkungssteuer zu informieren, aber die Informationen sind oft sehr verwirrend und schwer verständlich. Deshalb wende ich mich nun an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir Klarheit verschaffen können.
Können Sie mir bitte erklären, welche Schenkungen von der Schenkungssteuer befreit sind und ob meine Großmutter ihre Schenkung richtig eingeschätzt hat? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Schenkung steuerfrei ist? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesem Thema weiterhelfen könnten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Emilia Hering
Sehr geehrte Frau Hering,
vielen Dank für Ihre Frage zur Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie für die Geldsumme, die Ihnen Ihre Großmutter geschenkt hat, Schenkungssteuer zahlen müssen. Gerne erkläre ich Ihnen die relevanten Aspekte zur Schenkungssteuer und gehe auf Ihre konkrete Situation ein.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen innerhalb der Familie in der Regel steuerfrei sind. Im Rahmen der Schenkungssteuer gibt es bestimmte Freibeträge, die für Schenkungen zwischen Verwandten gelten. Diese Freibeträge können je nach Verwandtschaftsverhältnis variieren. In Ihrem Fall, als Enkelin, beträgt der Freibetrag aktuell 20.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag steuerfrei schenken oder geschenkt bekommen können.
Da Ihre Großmutter Ihnen eine Geldsumme geschenkt hat, die als finanzielle Unterstützung gedacht ist, könnte dies als Schenkung innerhalb der Familie angesehen werden. Solange der Betrag unter dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt, müssten Sie also keine Schenkungssteuer zahlen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es einige Ausnahmen gibt, bei denen eine Schenkung trotzdem steuerpflichtig sein kann. Dazu gehören beispielsweise Schenkungen an Personen, die nicht mit dem Schenker verwandt sind, oder Schenkungen, die bestimmte Freibeträge überschreiten. In Ihrem Fall scheint jedoch keine dieser Ausnahmen zuzutreffen.
Insgesamt scheint es also, dass Ihre Großmutter die Schenkung richtig eingeschätzt hat und Sie voraussichtlich keine Schenkungssteuer zahlen müssen. Es ist dennoch ratsam, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu sammeln und gegebenenfalls mit einem Experten zu überprüfen, um sicherzugehen, dass alles korrekt und steuerfrei abgewickelt wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen zur Schenkungssteuer haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schreiber
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