Kann man Immobilien steuerfrei verschenken?
September 14, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Bernd Schreiber
Sehr geehrte Steuerberaterin,
ich heiße Wilhelm Schottmann und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer in Bezug auf Immobilien. Mein Vater möchte mir sein Haus verschenken, da er selbst nicht mehr darin wohnen kann und ich es gerne übernehmen möchte. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, Immobilien steuerfrei zu verschenken oder ob dabei Schenkungssteuer anfällt.
Die Ausgangssituation ist folgendermaßen: Mein Vater ist bereits im Rentenalter und möchte aus persönlichen Gründen sein Haus an mich übertragen. Das Haus hat einen beachtlichen Wert, den er mir jedoch gerne schenken möchte, um mir finanziell unter die Arme zu greifen. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dabei Schenkungssteuer anfällt und ob ich diese Stemmen könnte.
Meine Sorge ist, dass ich nicht ausreichend über die steuerlichen Aspekte bei der Übertragung von Immobilien informiert bin und somit unerwartet hohe Steuerzahlungen leisten muss. Daher möchte ich gerne von Ihnen erfahren, ob es eine Möglichkeit gibt, Immobilien steuerfrei zu verschenken oder ob es alternative Lösungen gibt, um die Steuerlast zu minimieren.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Schottmann
Sehr geehrter Herr Schottmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schenkungssteuer in Bezug auf Immobilien. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob bei der Übertragung des Hauses Ihres Vaters an Sie Schenkungssteuer anfällt und wie hoch diese ausfallen könnte. Gerne erläutere ich Ihnen die steuerlichen Aspekte in Bezug auf Immobilienschenkungen.
Grundsätzlich fällt bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung Schenkungssteuer an. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Je nach Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis können unterschiedliche Steuersätze gelten. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen eine Schenkung steuerfrei bleibt. Für Kinder beträgt der Freibetrag beispielsweise 400.000 Euro alle 10 Jahre.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Schenkungssteuerlast zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Freibeträgen, indem beispielsweise der Freibetrag von beiden Elternteilen genutzt wird, wenn diese gemeinsam schenken. Ein weiterer Ansatz ist die Übertragung von Teilgrundstücken, um den Wert der Schenkung zu reduzieren.
Des Weiteren können Sie prüfen, ob es für die Übertragung des Hauses Ihres Vaters an Sie bestimmte steuerliche Begünstigungen gibt. Unter Umständen kann eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich vorteilhafter sein als eine Vererbung im Todesfall.
Es ist ratsam, sich im Rahmen einer individuellen steuerlichen Beratung mit einem Steuerberater über die konkrete Situation und die bestmögliche Vorgehensweise zu sprechen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die steuerlichen Auswirkungen der Immobilienschenkung zu analysieren und Ihnen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge unterbreiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schreiber, Steuerberater
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