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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Wann muss die Schenkungssteuer gezahlt werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße David Brandes und beschäftige mich derzeit mit dem Thema Schenkungssteuer. Mein Großvater plant, mir sein Haus zu schenken, was mich natürlich sehr freut. Allerdings bin ich mir unsicher, wann genau die Schenkungssteuer in diesem Fall fällig wird und wie hoch sie ausfallen könnte.

Der Ist-Zustand ist folgender: Mein Großvater ist bereits im Rentenalter und möchte mir das Haus übertragen, um sicherzustellen, dass es nach seinem Ableben in meinem Besitz bleibt. Das Haus hat einen geschätzten Wert von 500.000 Euro. Da ich selbst über nicht allzu hohe finanzielle Mittel verfüge, mache ich mir Sorgen darüber, ob ich die Schenkungssteuer stemmen kann, wenn sie plötzlich fällig wird.

Meine Frage lautet daher: Wann muss die Schenkungssteuer gezahlt werden, wenn mir mein Großvater sein Haus schenkt, und wie hoch könnte sie in meinem Fall ausfallen? Gibt es Möglichkeiten, die Zahlung der Schenkungssteuer zu umgehen oder zumindest zu reduzieren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu weiterhelfen könnten, da ich mich in diesem Bereich nicht gut auskenne und gerne vorbereitet sein möchte.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
David Brandes

Bernd Schreiber

Sehr geehrter Herr Brandes,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wann die Schenkungssteuer fällig wird und wie hoch sie in Ihrem Fall ausfallen könnte. Ich werde versuchen, Ihnen diese Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.

Grundsätzlich wird die Schenkungssteuer fällig, sobald die Schenkung vollzogen ist. Das bedeutet, sobald Ihr Großvater Ihnen das Haus überschrieben hat und Sie damit als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, wird die Schenkungssteuer fällig. Die Schenkungssteuer wird auf den Wert der Schenkung berechnet, in Ihrem Fall also auf die 500.000 Euro, die das Haus wert ist.

Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie nach dem Wert der Schenkung. In Ihrem Fall handelt es sich um eine Schenkung zwischen Großvater und Enkel, was in der Steuerklasse I eingestuft wird. Für Schenkungen innerhalb dieser Steuerklasse gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Das bedeutet, dass nur der Betrag über diesem Freibetrag besteuert wird.

In Ihrem Fall würde also nur der Betrag von 100.000 Euro (500.000 Euro Schenkungswert abzüglich 400.000 Euro Freibetrag) besteuert werden. Die genaue Höhe der Schenkungssteuer hängt dann von Ihrem persönlichen Steuersatz ab, der je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Es ist wichtig zu beachten, dass der Steuersatz progressiv ist, das bedeutet, je höher der Wert der Schenkung, desto höher fällt auch der Steuersatz aus.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass Ihr Großvater das Haus Ihnen nicht komplett schenkt, sondern Ihnen einen Teil des Hauses verkauft. Dadurch könnten Sie die Schenkungssteuer umgehen, da es sich dann um einen Kauf handelt und nicht um eine Schenkung.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Ihr Großvater Ihnen das Haus unter Vorbehalt eines Nießbrauchs überträgt. Das bedeutet, er bleibt weiterhin im Haus wohnen und Sie erhalten das Haus erst nach seinem Ableben. In diesem Fall fällt keine Schenkungssteuer an, da die Schenkung erst nach dem Tod Ihres Großvaters vollzogen wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Gestaltungen immer im Einzelfall geprüft werden sollten und es ratsam ist, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schreiber

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