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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Depot-Übertrag zwischen Eheleuten

Kategorie: Schenkungssteuer??
Thema: Depot-Übertrag zwischen Eheleuten

Unser Gemeinschaftskonto / Wertpapierdepot wollen wir auf einen Ehepartner umschreiben.

In dem Bankenvordruck zum Depotübertrag steht:

/_/ Übertrag zwischen Eheleuten
Seit dem 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an das Betriebsstättenfinanzamt.

Fragen:
1. Zu welchem Zweck wird Datenspeicherung durchgeführt bzw. was veranlasst das B-Finanzamt aufgrund der Bankmeldung „unentgeltlicher Übertrag“?
2. Muss die Bank auch die vor dem 01.01.2009 angeschafften Depotbestände melden?
3. Ist die Meldung an das B-Finanzamt eventuell nicht gefordert,
a) unterhalb eines Mindestanlagebetrages?
b) wenn Eheleute keine Gütertrennung haben und
c) gemeinsam vom Finanzamt veranlagt werden?

Danke für die Beantwortung der Fragen!

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Meldung des Depotübertrages dient dazu, die Erhebung der Kapitalertragsteuer sicherzustellen. Mit dem Übertrag gehen die Anschaffungskosten in das neue Depot über, gleichzeitig wird die Erhebung von Kapitalertragsteuer auf die übertragenen Wertpapiere vermieden.

Eine Meldung des Übertrags von Altbeständen erfolgt nicht, da hier auf etwaige Veräußerungserlöse keine Abgeltungsteuer erhoben wird. Insoweit besteht keine Notwendigkeit, solche Übertragungen zu melden.

Die Meldung des unentgeltlichen Ehegattenübertrags ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck. Hierauf sind Erleichterungen für Mindestwerte, gemeinsame Veranlagung oder eherechtliche Verhältnisse nicht vorgesehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt