Wie werden Steuern auf Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien berechnet?
März 23, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Mia Pilz
Sehr geehrter Steuerberater für Immobilienbesteuerung,
ich heiße Sophia Richter und habe eine Frage bezüglich der Besteuerung von Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien. Ich besitze eine Ferienwohnung in Spanien, die ich vermiete. Bisher habe ich mich vor allem mit der Steuererklärung in Deutschland beschäftigt und kenne mich mit der Besteuerung von Mieteinnahmen hierzulande gut aus. Allerdings bin ich mir unsicher, wie die Steuern auf die Einnahmen aus meiner spanischen Immobilie berechnet werden.
Momentan habe ich noch keine Steuererklärung in Spanien abgegeben, da mir das Prozedere dort fremd ist und ich nicht genau weiß, wie ich vorgehen soll. Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Steuern in beiden Ländern zahlen muss und am Ende viel Geld verliere. Daher suche ich nach Möglichkeiten, um meine Steuerlast zu minimieren und eventuelle Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Können Sie mir erklären, wie die Besteuerung von Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien grundsätzlich funktioniert? Gibt es bestimmte Regelungen oder Abkommen zwischen Deutschland und Spanien, die mir helfen könnten? Welche Schritte muss ich genau unternehmen, um meine Steuerpflichten in Spanien ordnungsgemäß zu erfüllen und mögliche Vorteile zu nutzen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
Sophia Richter
Sehr geehrte Frau Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Besteuerung von Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien, insbesondere Ihrer Ferienwohnung in Spanien. Es ist verständlich, dass die steuerlichen Regelungen in einem anderen Land eine gewisse Unsicherheit mit sich bringen können. Gerne erläutere ich Ihnen, wie die Besteuerung von Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien grundsätzlich funktioniert und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihre Steuerpflichten in Spanien ordnungsgemäß zu erfüllen.
Grundsätzlich unterliegen Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien der Besteuerung im Land, in dem die Immobilie liegt. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Mieteinnahmen aus Ihrer Ferienwohnung in Spanien dort versteuert werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Nach diesem Abkommen wird die Steuerlast auf Ihre Mieteinnahmen in der Regel in dem Land entrichtet, in dem Sie steuerlich ansässig sind.
Um Ihre Steuerpflichten in Spanien ordnungsgemäß zu erfüllen, sollten Sie eine Steuererklärung in Spanien abgeben. Hierbei müssen Sie die Mieteinnahmen aus Ihrer Ferienwohnung angeben und entsprechend versteuern. Es ist ratsam, einen Steuerberater vor Ort zu konsultieren, der Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung unterstützen kann. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, mögliche Vorteile und Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Belege sammeln und aufbewahren, um Ihre Einkünfte aus der Vermietung Ihrer Ferienwohnung in Spanien nachweisen zu können. Auf diese Weise können Sie möglichen Rückfragen der spanischen Steuerbehörden gut vorbereitet entgegentreten.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten in Spanien unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mia Pilz
Steuerberaterin für Immobilienbesteuerung
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