Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien?
Mai 29, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Mia Pilz
Sehr geehrter Herr/Frau Steuerberater,
ich heiße Gertrud Otten und besitze eine vermietete Immobilie. In der Vergangenheit habe ich mich intensiv mit dem Thema Immobilienbesteuerung auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass es möglicherweise steuerliche Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien gibt.
Mein Anliegen ist es, herauszufinden, ob es tatsächlich Unterschiede bei der Besteuerung von Neubauten im Vergleich zu Bestandsimmobilien gibt und wie diese konkret aussehen. Ich möchte wissen, ob es steuerliche Vorteile oder Nachteile gibt, je nachdem, ob es sich um eine neu errichtete Immobilie oder eine bereits bestehende handelt.
Zur aktuellen Situation: Meine vermietete Immobilie ist bereits seit einigen Jahren in meinem Besitz und ich habe regelmäßige Einnahmen aus Mieteinnahmen. Ich möchte sicherstellen, dass ich steuerlich optimal aufgestellt bin und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um meine Steuerlast zu optimieren.
Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise steuerliche Vorteile bei Neubauten übersehe und dadurch Geld verschenke. Daher wäre es für mich von großem Interesse zu erfahren, ob es sich lohnen würde, in Zukunft in Neubauten zu investieren oder ob meine Bestandsimmobilie steuerlich günstiger ist.
Meine konkrete Frage an Sie lautet daher: Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien und wenn ja, welche sind das? Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Steuerlast zu optimieren und welche Investitionsentscheidungen würden sich steuerlich am meisten lohnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gertrud Otten
Sehr geehrte Frau Otten,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Immobilienbesteuerung. Als Steuerberaterin mit Schwerpunkt auf diesem Gebiet kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihre Fragen ausführlich beantworten.
Grundsätzlich gibt es tatsächlich steuerliche Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien, die sich auf die Besteuerung von Mieteinnahmen und mögliche steuerliche Vorteile oder Nachteile auswirken können. Bei Neubauten handelt es sich um Immobilien, die erst kürzlich errichtet wurden oder noch im Bau befindlich sind, während Bestandsimmobilien bereits seit längerer Zeit existieren und möglicherweise bereits vermietet sind.
In Bezug auf die Besteuerung von Mieteinnahmen gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien. Die Mieteinnahmen aus beiden Arten von Immobilien unterliegen der Einkommensteuer und müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine neu errichtete Immobilie oder eine bereits bestehende handelt.
Jedoch gibt es steuerliche Vorteile, die sich bei Neubauten ergeben können. Zum Beispiel können bei Neubauten bestimmte Abschreibungen wie die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden, die zu einer steuerlichen Entlastung führen können. Auch können Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen oder denkmalgeschützte Gebäude steuerlich gefördert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile von Neubauten je nach individueller Situation und den geplanten Investitionen variieren können. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Steueroptimierung zu ergreifen.
In Ihrem konkreten Fall, da Sie bereits eine vermietete Bestandsimmobilie besitzen, könnte es sich lohnen, die steuerlichen Vorteile von Neubauten zu prüfen und zu überlegen, ob eine Investition in Neubauten steuerlich günstiger wäre. Eine genaue Analyse Ihrer aktuellen Situation und geplanten Investitionen kann Aufschluss darüber geben, welche Investitionsentscheidungen sich steuerlich am meisten lohnen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren, um Ihre individuelle steuerliche Situation zu besprechen und gemeinsam mögliche steuerliche Optimierungen zu erarbeiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Pilz, Steuerberaterin
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