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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Umwandlung einer vermieteten in eine selbstgenutzte Immobilie?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Mia Otremka und habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen bei der Umwandlung einer vermieteten in eine selbstgenutzte Immobilie. Aktuell besitze ich eine Wohnung, die ich vermietet habe und dadurch regelmäßige Mieteinnahmen erziele. Nun überlege ich, diese Wohnung selbst zu beziehen und frage mich, wie sich das steuerlich auswirken würde.

Der Ist-Zustand ist folgender: Ich vermiete die Wohnung seit einigen Jahren und zahle regelmäßig die entsprechenden Steuern auf die Mieteinnahmen. Durch die Vermietung erziele ich einen Gewinn, der in meiner jährlichen Steuererklärung angegeben wird. Nun möchte ich jedoch die Wohnung selbst nutzen und frage mich, ob sich dadurch meine steuerliche Situation ändern würde.

Meine Sorgen sind, dass durch die Umwandlung der vermieteten in eine selbstgenutzte Immobilie neue steuerliche Regelungen und Verpflichtungen auf mich zukommen könnten. Ich möchte gerne im Voraus abklären, welche konkreten Auswirkungen dies auf meine Steuerlast haben könnte und ob es eventuell Möglichkeiten gibt, steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Daher meine Frage an Sie: Welche steuerlichen Konsequenzen hätte die Umwandlung meiner vermieteten Wohnung in eine selbstgenutzte Immobilie? Gibt es Möglichkeiten, steuerliche Belastungen zu minimieren oder zu vermeiden? Über welche steuerlichen Aspekte sollte ich bei einer solchen Umwandlung unbedingt Bescheid wissen?

Ich freue mich auf Ihre Expertise und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Mia Otremka

Mia Pilz

Sehr geehrte Frau Otremka,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen bei der Umwandlung einer vermieteten in eine selbstgenutzte Immobilie. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche steuerliche Konsequenzen machen und im Voraus abklären möchten, wie sich die Umwandlung auf Ihre Steuerlast auswirken könnte.

Wenn Sie Ihre vermietete Wohnung selbst nutzen möchten, gibt es in der Tat steuerliche Aspekte, die Sie beachten sollten. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass bei einer Vermietung einer Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG erzielt werden. Diese Einkünfte müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung angegeben werden und unterliegen der Einkommenssteuer.

Wenn Sie die Wohnung nun selbst nutzen möchten, entfällt die Vermietung und somit auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das bedeutet, dass Sie in Zukunft keine Mieteinnahmen mehr erzielen und somit auch keine entsprechenden Steuern darauf zahlen müssen. Dies könnte sich positiv auf Ihre Steuerlast auswirken, da Sie keine Einkünfte mehr aus Vermietung und Verpachtung versteuern müssen.

Allerdings gibt es auch steuerliche Konsequenzen, die mit der Selbstnutzung einer Immobilie einhergehen. So müssen Sie beispielsweise darauf achten, dass Sie keine Werbungskosten mehr geltend machen können, die im Zusammenhang mit der Vermietung angefallen sind. Das betrifft beispielsweise Kosten für Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltung oder Finanzierungskosten. Diese Kosten können in Zukunft nicht mehr als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist die so genannte Spekulationsfrist. Wenn Sie die Wohnung selbst nutzen und innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkaufen, könnte unter Umständen eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gemäß § 23 EStG anfallen. Hierbei sollten Sie prüfen, ob Sie die Wohnung langfristig selbst nutzen möchten oder ob ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist in Betracht kommt.

Um steuerliche Belastungen zu minimieren oder zu vermeiden, wäre es ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre individuelle steuerliche Situation zu analysieren und mögliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Gemeinsam können Sie prüfen, wie Sie steuerliche Nachteile vermeiden und Ihre steuerliche Situation optimieren können.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Umwandlung einer vermieteten in eine selbstgenutzte Immobilie steuerliche Auswirkungen haben kann. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die konkreten steuerlichen Regelungen und Verpflichtungen zu informieren, um keine steuerlichen Fallstricke zu übersehen. Ein Steuerberater kann Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen, Ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.

Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich für Sie und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mia Pilz
Steuerberaterin

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Experte für Immobilienbesteuerung

Mia Pilz