Erloschene Immobilien-GbR - neuer Gesellschafter - Übertragung von Anteilen - GESt
Januar 7, 2014 | 50,00 EUR | beantwortet von Peter Lipp
Erloschene Immobilien-GbR - neuer Gesellschafter - Übertragung von 94,9% Anteilen
Vater und Sohn haben eine Immobilien-GbR, Vater stirbt, Anteile gehen auf Sohn über (100%), GbrR soll mit neuem gesellschafter (kein verwandter) fortgeführt werden, ist aber nach Tod des Vaters automatisch erloschen?
Muss daher neue GbR gegründet und Immobilie eingebracht werden? Es sollen dabei 94,9 % der GbR-Anteile auf neuen gesellschafter übertragen werden und GBR soll dauerhaft mit diesen Anteilen fortgeführt werden, mindestens aber 2-3 Jahre. Fällt Grunderwerbssteuer an, wenn ja, wieviel, gibt es eine anderen Weg, bei dem keine Steuer anfällt?
Sehr geehrte Mandantschaft,
die Anteilsübertragung im Wege der Erbfolge begründet keine neue GbR. Die bisherige bleibt mit geänderten Eigentumsverhältnissen bestehen. Somit muss keine neue GbR begründet werden.
Bei der Prüfung, ob ein Grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist ein 5 Jahreszeitraum zu berücksichtigen. In diesem dürfen nicht mehr als 95% der Anteile den Besitzer gewechselt haben. Dabei bleibt das Erbe ausser Betracht. Falls es also in dem Fünfjahreszeitraum keine weiteren Anteilsübertragungen gegeben hat, entsteht bei einer Übertragung von Anteilen unter 95% keine Grunderwerbsteuer. Falls nach 2-3 Jahren allerdings weitere Anteile übertragen werden, unterliegt der gesamte Vorgang der Steuerpflicht.
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